Seit der Eröffnung des Oosten am Mainufer vor der EZB wird die Ruhrorter Werft vornehmlich von Gästen mit geländegängige
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Frage vom 09.09.2013, F 1046 Seit der Eröffnung des Oosten am Mainufer vor der EZB wird die Ruhrorter Werft vornehmlich von Gästen mit geländegängigen Pkw als Parkplatz missbraucht. Eine zwischenzeitlich aufgestellte abschließbare Schranke steht bei Veranstaltungen im Oosten regelmäßig offen und ist somit nutzlos. Ich frage daher den Magistrat: Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat dafür zu sorgen, dass die Gäste des Oosten nicht mehr auf der neu angelegten Ruhrorter Werft und der davor liegenden Baustelle parken, und welche Sanktionsmöglichkeiten sieht der Magistrat gegenüber dem für das Schließen der Schranke verantwortlichen Betreiber des Oosten?
Antwort des Magistrats: Es ist richtig, dass in den letzten Wochen aus verschiedenen Gründen das widerrechtliche Parken ein Problem darstellte: Zum einen war dies mit einer Veranstaltung auf der Weseler Werft verbunden. Im Zuge des Auf- und Abbaus wurde die Schranke nicht ordnungsgemäß nach jeder Querung verschlossen. Zum anderen wurde die Baustellenzufahrt zur Europäischen Zentralbank in der Eyssenstraße verlegt, sodass viele am Bau beteiligte Firmen in den Bereich der Ruhrorter Werft drängten und als Parkraum nutzten. Darüber hinaus kam es auch durch Veranstaltungen im Oosten zu unrechtmäßigen Einfahrten in die Freiflächen der Ruhrorter Werft. Die Schranke wurde mittlerweile in den Zufahrtsbereich an der Eyssenstraße versetzt, sodass der mögliche Fahrverkehr grundsätzlich schon früher abgefangen wird. Zusätzlich wurde deutlich gemacht, dass die Zufahrt eine Feuerwehrzufahrt ist und somit das Einschreiten der Ordnungskräfte ermöglicht. Der Betreiber des Oosten wurde nochmals darauf hingewiesen, dass auf den Flächen kein Parkraum zur Verfügung steht und die Gäste zum Erreichen ihres Zieles einen kurzen Fußweg in Kauf nehmen müssen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Schranke von seinen Lieferanten nach Nutzung der Zufahrt wieder verschlossen wird. Die weiteren Nutzer der Weseler Werft werden über die entsprechenden Gestattungsverträge in die Pflicht genommen. Die vorhandene Schranke an der Eyssenstraße wird im Zug der endgültigen Herstellung der Freiflächen Ruhrorter Werft/Deutschherrnbrücke in einer verbesserten Qualität ersetzt. Zusätzlich gibt es zwischen der Grundstücksgrenze der EZB und der Kaimauer eine Pollerreihe, die den Sicherheitsbereich der EZB gewährleistet. In diesen werden dann zukünftig nur noch die Pflege- und Zulieferungsfahrzeuge einfahren können. Antragstellende Person(en): Stadtv. Wolfgang Siefert
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 9. September 2013 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.