Im Saalbau Nidda im Stadtteil Bonames können umliegende Sportvereine bisher die Duschen nutzen. Wie zu erfahren war, sin
Zusammenfassung
Die Schließung der Duschen in den Saalbau-Häusern wurde als Maßnahme zur Bewältigung der Energiekrise beschlossen. Der Magistrat sucht nach einer Lösung, die den Bedürfnissen der Sportvereine gerecht wird und gleichzeitig den Energiesparerfordernissen entspricht.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenFrage an den Magistrat
Im Saalbau Nidda im Stadtteil Bonames können umliegende Sportvereine bisher die Duschen nutzen. Wie zu erfahren war, sind die Duschanlagen zwischenzeitlich komplett geschlossen worden. Auch in anderen Saalbauten, zum Beispiel Zeilsheim, stehen Duschen und Umkleiden für Sportvereine gar nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung. Sportlerinnen und Sportler beklagen, bei allem Verständnis für aktuelle Sparmaßnahmen, dass die Saalbau hier nicht mit Temperatursenkungen arbeitet oder die Duschen wenigstens mit Kaltwasser anbietet. Insbesondere für die Jugendarbeit ist das nach der Coronapandemie ein erneuter Rückschlag.
Ich frage den Magistrat:
Welchen Kompromiss wird der Magistrat mit der Saalbau den Sportvereinen anbieten?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Dr. Ina Hartwig:
Frau Vorsteherin,
sehr geehrte Frau Friedrich!
Mit Schreiben vom 22. September 2022 hat die SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH mitgeteilt, dass zur Bewältigung der Energiekrise die Duschen der SAALBAU-Häuser mit Beginn der Heizperiode 2022/2023 - ab dem 01.10.2022 - geschlossen werden.
Die Entscheidung über die Schließung der Duschen hat der ABG-Konzern als Betreiber der SAALBAU-Häuser in eigener Verantwortung getroffen. Die Information an die Nutzer, überwiegend Sport- und Kulturvereine, erfolgte über die SAALBAU. Eine vorhergehende Abstimmung hierzu mit dem Magistrat fand nicht statt.
Ausnahmeregelungen stellt die SAALBAU für den Wettkampfbetrieb dahin gehend in Aussicht, dass die Duschen gegen eine Gebühr genutzt werden können. Der Magistrat sieht diese von der SAALBAU vorgesehene Regelung für die Vereine aus Frankfurt sowie im Wettkampfbetrieb von außerhalb als nicht angemessen an. Das Sportamt prüft derzeit, ob eine Kostenübernahme der Duschkosten für den Wettkampfbetrieb der Vereine finanziert werden kann. Der Magistrat befindet sich in Abstimmung mit der Geschäftsführung der SAALBAU Betriebsgesellschaft mbH, um eine für die Vereine verträgliche Lösung zu finden, die zugleich den aktuellen Energiesparerfordernissen gerecht wird.
(Beifall)
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Es gibt zwei Zusatzfragen. Die erste ist von Frau Friedrich, die zweite von Frau Kauder. Bitte, Frau Friedrich!
Stadtverordnete Carolin Friedrich, CDU:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank! Ich möchte gerne wissen, warum man nicht vorher mit der ABG gesprochen hat. Das ist doch sicherlich bekannt gewesen und sollte auch aus der Coronapandemiezeit eigentlich schon bekannt sein, mit wem man die Gespräche aufnehmen kann und dass gegebenenfalls solches Ungemach droht.
Stadträtin Dr. Ina Hartwig:
(fortfahrend)
Die Frage sollte eher lauten, warum die ABG die Gespräche mit uns nicht vorher aufgenommen hat. Das ist die Auffassung des Magistrats.
Der Magistrat ist der Meinung, dass dieses Thema von grundsätzlicher Bedeutung ist und dass es angemessen gewesen wäre, mit dem Magistrat vorher das Gespräch zu suchen. Aber wir sind im einvernehmlichen, guten Austausch zu dieser Thematik. Das Problembewusstsein ist auch bei der ABG angekommen, und ich denke, wir werden eine gute Lösung finden.
Stadtverordnetenvorsteherin
Hilime Arslaner:
Für die zweite Zusatzfrage hat jetzt Frau Kauder das Wort. Bitte!
Stadtverordnete Natascha Kauder, GRÜNE:
(Zusatzfrage)
Sie haben es kurz gesagt, aber ich möchte trotzdem noch einmal nachfragen: Also, das Abstellen der Duschen ist nicht Teil des Paketes der Energieeinsparung, sondern tatsächlich eine eigenmächtige Handlung der ABG?
Stadträtin Dr. Ina Hartwig:
(fortfahrend)
Ja, das hat die ABG so entschieden. Und wir als Magistrat sind im Gespräch mit der ABG - in guten Gesprächen, würde ich sagen -, um diese Maßnahme noch einmal zu prüfen und eine gute Lösung zu finden. Diese könnte beispielsweise darin bestehen, das wäre jetzt mein Vorschlag, dass man die Duschzeiten zum Beispiel verkürzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Oktober 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.