In der Stellungnahme ST 2331 vom 04.12.2017 stellt der Magistrat klar, dass bei der Neubebauung der Fläche des Klinikums
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 25.01.2018, F 1027 In der Stellungnahme ST 2331 vom 04.12.2017 stellt der Magistrat klar, dass bei der Neubebauung der Fläche des Klinikums Höchst auch Wohnungen entstehen sollen. Die Grundstücke gehören schon der stadteigenen Wohnungsbau gesellschaft ABG Frankfurt Holding. Entgegen ihrer Selbstverpflichtung, 40 Prozent geförderten Wohnraum zu errichten, sollen hier lediglich 31 Prozent der Wohnungen im geförderten Segment entstehen. Dabei ist es gerade für Klinikpersonal schwierig, bezahlbaren Wohnraum zu finden.
Ich frage den Magistrat: Wieso weicht die ABG Frankfurt Holding gerade an dieser Stelle von ihrer Versprechung ab?
Antwort des Magistrats: Die ABG Frankfurt Holding errichtet selbstverständlich 40 Prozent ihrer insgesamt zu errichtenden Wohnungen im öffentlich geförderten Segment. So plant die ABG Frankfurt Holding bis zum Jahr 2022 mit dem Bau von insgesamt 10.173 Wohnungen zu beginnen. 4.086 Wohnungen davon sollen öffentlich gefördert werden. Dies entspricht einer Quote von 40,16 Prozent. Die ABG Frankfurt Holding plant dabei standortbezogen, ob und wie viel geförderter Wohnungsbau entstehen soll. In der Summe hält die ABG Frankfurt Holding bezüglich ihres Gesamtinvestitionsprogrammes die Vorgabe ein, 40 Prozent öffentlich geförderten Wohnungsbau zu realisieren. In unmittelbarer Umgebung des Klinikums ist die ABG Frankfurt Holding Eigentümerin von 3.404 Wohnungen. Diese werden zu einem durchschnittlichen Nettokaltmietzins von 6,73 Euro pro Quadratmeter vermietet. Damit liegen die Mieten unterhalb des Mietzinses für das Frankfurter Mittelstandsprogramm, das bei circa 8,50 Euro pro Quadratmeter beginnt. In den Stadtteilen Höchst, Nied und Unterliederbach verfügt die ABG Frankfurt Holding über 571 Ein-Zimmer-Wohnungen, die zu einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 238,46 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Dies entspricht einem Anteil Nettokaltmiete zu Bruttogehalt von durchschnittlich 23,61 Prozent. Auch dies stellt bezahlbaren Wohnraum dar, der insbesondere für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums durchaus attraktiv sein dürfte. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.