Aufgrund des Bekanntwerdens des AWO-Skandals muss sich der Oberbürgermeister vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vorteils
Zusammenfassung
Der Oberbürgermeister sieht sich Vorwürfen der Vorteilsannahme im Zusammenhang mit dem AWO-Skandal gegenüber. Die Frage zielt darauf ab, ob es weitere relevante Handlungen gibt, die in diesem Kontext von Bedeutung sein könnten.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Aufgrund des Bekanntwerdens des AWO-Skandals muss sich der Oberbürgermeister vor Gericht wegen des Vorwurfs der Vorteilsannahme verantworten.
Ich frage daher den Magistrat:
Hat der Oberbürgermeister über die öffentlich bekannten Vorwürfe hinaus mit weiteren Personen in anderem Zusammenhang außer seiner AWO-Verwicklung derart gehandelt, dass es bezüglich § 331 StGB, Vorteilsannahme, relevant sein könnte?
Antwort des Magistrats
Der Oberbürgermeister bestreitet den Vorwurf der Vorteilnahme grundsätzlich. Er ist nicht korrupt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.