Die Schuleingangsuntersuchung ist in Hessen im Schulgesetz vorgeschrieben und eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter.
Zusammenfassung
Die Schuleingangsuntersuchung ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch wurden viele Kinder ohne diese Untersuchung eingeschult. Der Magistrat wird gefragt, wie es zu diesem Versäumnis kommen konnte und wie viele Kinder betroffen sind.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Schuleingangsuntersuchung ist in Hessen im Schulgesetz vorgeschrieben und eine Pflichtaufgabe der Gesundheitsämter. Nun war zu erfahren, dass in Frankfurt dennoch viele Erstklässler ohne ärztlichen Check eingeschult wurden. Alleine die Zusicherung des Gesundheitsamtes, dass für Kinder mit besonderem Förderbedarf genügend Termine zur Verfügung stehen würden, reicht jedoch nicht aus, da diese Untersuchung mittels ärztlicher Entwicklungsdiagnostik gerade nicht bekannte Defizite aufzeigen soll.
Ich frage den Magistrat:
Wie konnte es zu diesem Versäumnis kommen, obwohl sich dies aufgrund des bestehenden Personalmangels bereits frühzeitig abgezeichnet hatte, und wie viele Kinder wurden 2022 ohne Schuleingangsuntersuchung eingeschult?
Antwort des Magistrats
Im Jahr 2022 wurden von 7652 gemeldeten Kindern 2677, 35 Prozent, durch die Ärztinnen und Ärzte des Gesundheitsamtes untersucht. Der Anteil entspricht in etwa dem Anteil der Kinder mit besonderen Bedarfen und förderrelevanten Auffälligkeiten, wie er in den letzten Jahren ermittelt wurde.
Die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes waren in den letzten beiden Jahren in hohem Maße, zum Teil fast ausschließlich, in Tätigkeiten der Pandemiebekämpfung eingebunden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.