In der Stellungnahme ST 2331 vom 04.12.2017 weist der Magistrat darauf hin, dass die stadteigene ABG Frankfurt Holding i
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 25.01.2018, F 1015 In der Stellungnahme ST 2331 vom 04.12.2017 weist der Magistrat darauf hin, dass die stadteigene ABG Frankfurt Holding in den Quartieren, die das Klinikum Höchst umgeben, "über eine Vielzahl von Bestandswohnungen [verfügt], die ihrer Miete nach dem Frankfurter Mietspiegel durchaus für Krankenhausmitarbeiterinnen und Krankenhausmitarbeiter zur Verfügung stehen." Der Mietspiegel sieht für Höchst etwa acht bis zehn Euro pro Quadratmeter vor, die Ausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr zur Pflegekraft liegt bei 1.010 Euro brutto.
Ich frage den Magistrat: Um wie viele Wohnungen handelt es sich, und wie viel Prozent seines Einkommens muss das Krankenhauspersonal aufwenden, um eine solche Wohnung zu bezahlen?
Antwort des Magistrats: In den das Klinikum Höchst umgebenden Stadtteilen Höchst und Unterliederbach ist die ABG Frankfurt Holding Eigentümerin von 1.581 Wohnungen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete für diese Wohnungen liegt bei 7,11 Euro pro Quadratmeter. Damit liegt die Nettokaltmiete unterhalb der Miete, die für das Frankfurter Mittelstandsprogramm aufgerufen wird. Erstreckt man die in Betracht kommenden Stadtteile auf Höchst, Nied, Sossenheim und Unterliederbach, befinden sich dort insgesamt 3.404 Wohnungen im Eigentum der ABG Frankfurt Holding. Der durchschnittliche Nettokaltmietzins in diesen Stadtteilen liegt insgesamt bei 6,73 Euro pro Quadratmeter. Damit liegen die Mieten unterhalb des Mietzinses für das Frankfurter Mittelstandsprogramm, das bei circa 8,50 Euro beginnt. In den Stadtteilen Höchst, Nied und Unterliederbach verfügt die ABG Frankfurt Holding über 571 Ein-Zimmer-Wohnungen, die zu einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 238,46 Euro pro Quadratmeter angeboten werden. Dies entspricht einem Anteil Nettokaltmiete zu Bruttogehalt von durchschnittlich 23,61 Prozent. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.