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Ab dem Jahr 2022 werden Darlehen zur Unterstützung des Wohnungsbaus für Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs in H

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Im Jahr 2022 werden jährlich 47 Millionen Euro für den Wohnungsbau bereitgestellt. Der Magistrat wird um eine Aufschlüsselung der Fördermittel für Sozialwohnungen und das Mittelstandsprogramm in den Jahren 2016 bis 2021 gebeten. Ziel ist es, die Verwendung der Mittel transparent darzustellen.

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Frage an den Magistrat

Ab dem Jahr 2022 werden Darlehen zur Unterstützung des Wohnungsbaus für Wohnungen des ersten und zweiten Förderwegs in Höhe von jährlich 47 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Dabei wird nicht nach den Wohnbauförderprogrammen unterschieden. Auch im Jahresabschluss wird diese Unterscheidung dementsprechend nicht vorgenommen.

Ich frage den Magistrat:

Welche Summen wurden in den vergangenen Jahren jeweils für die Förderung nach dem ersten Förderweg - sogenannte Sozialwohnungen - und nach dem zweiten Förderweg - sogenanntes Mittelstandsprogramm - ausgegeben? Bitte jeweils aufschlüsseln für die Jahre 2016 bis 2021.

Antwort des Magistrats

Anzahl der Bewilligungen, Wohnungen und Mittel:

Im Jahr 2016 wurden Mittel in Höhe von 53.434.224 Millionen Euro für 22 Vorhaben mit insgesamt 630 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2017 wurden Mittel in Höhe von 15.882.532 Millionen Euro für 6 Vorhaben mit insgesamt 178 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2018 wurden Mittel in Höhe von 17.972.394 Millionen Euro für 18 Vorhaben mit insgesamt 188 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2019 wurden Mittel in Höhe von 25.708.656 Millionen Euro für 30 Vorhaben mit insgesamt 292 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2020 wurden Mittel in Höhe von 36.990.823 Millionen Euro für 23 Vorhaben mit insgesamt 392 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2021 wurden Mittel in Höhe von 39.252.072 Millionen Euro für 20 Vorhaben mit insgesamt 434 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Damit wurden in den Jahren 2016 bis 2021 Mittel in Höhe von 189.240.701 Millionen Euro für 119 Vorhaben mit insgesamt 2114 Wohnungen bewilligt und somit verpflichtet.

Im Jahr 2022 werden die Mittel vollständig verausgabt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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