Die Stadt Frankfurt hat ein Vermüllungsproblem. Jährlich müssen Tausende illegale Müllablagerungen beseitigt werden. Das
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat ein zunehmendes Vermüllungsproblem, das durch illegale Müllablagerungen in vielen Stadtteilen gekennzeichnet ist. Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Identifizierung der Täter zu ergreifen und die Möglichkeit temporärer Videoüberwachung zu prüfen, um das Problem effektiver zu bekämpfen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt hat ein Vermüllungsproblem. Jährlich müssen Tausende illegale Müllablagerungen beseitigt werden. Das Problem betrifft nicht nur innenstadtnahe Quartiere, sondern fast alle Stadtteile. Andere Städte überwachen inzwischen bekannte Müll-Hotspots mit Videokameras, um die Täter zu identifizieren. Ich frage den Magistrat: Welche Mittel setzt der Magistrat ein, um die Täter zu identifizieren, und wird er zukünftig ebenfalls temporäre Videoüberwachung nutzen, um des Problems Herr zu werden?
Antwort des Magistrats
Zur Ermittlung der Verursacher*innen ist in der Regel die Stadtpolizei, Fachbereich Umwelt -und Abfallrecht im Einsatz.
Die Stabsstelle Sauberes Frankfurt unterstützt die Tätigkeit durch die Arbeit des Sperrmüllvorermittlers der bei Meldungen die in der Stabsstelle eingehen die Ablagerungen auf Hinweise untersucht, gegebenenfalls mit Anwohner*innen spricht und recherchiert, in wieweit Anmeldungen/Vermerke für diesen Bereich bei der FES vorliegen. Ergibt sich ein Anfangsverdacht, geht der Bericht an die Stadtpolizei mit der Bitte um Ermittlung und Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Bei so genannten "Hot Spots" die regelhaft für illegale Ablagerungen genutzt werden beauftragt die Stabsstelle Sauberes Frankfurt in Einzelfällen eine Detektei für einen begrenzten Zeitraum zur Überwachung an den Wochenenden/nachts, da dies aufgrund der personellen Ausstattung nicht von der Stadtpolizei geleistet werden kann, um Verursacher*innen zu ermitteln.
Die Liegenschaften werden im Austausch mit der Stadtpolizei und dem Umweltamt festgelegt.
Diese Form der Ermittlungsarbeit muss gewählt werden, da eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus Datenschutzgründen nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Voraussetzung ist, dass in dem Bereich ein Kriminalitätsschwerpunkt gegeben ist, heißt, dass über einen längeren Zeitraum regelmäßig Straftaten in dem Bereich durchgeführt werden.
Bei illegalen Müll- und Sperrmüllablagerungen handelt es sich jedoch in der Regel um Ordnungswidrigkeiten - Ausnahme: Sondermüll, gefährliche Abfälle - und daher ist keine Videoüberwachung zulässig.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 15. September 2022 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.