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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 25.01.2018, F 1006 In der Silvesternacht brannte es an einem Wohngebäude der ABG in der Selma-Lagerlöf-Straße 6. Die Bewohner*innen schilderten in einem Brief an den Oberbürgermeister, dass das Feuer von den Mülltonnen auf die Hausfassade übergegriffen habe, und äußerten ihre Sorge, dass sich die Styropor-Dämmung sehr schnell entzündete. Der ABG-Chef trat dieser Darstellung entgegen. Seinen Aussagen zufolge bestand die Fassade aus nicht brennbarem Material und habe daher nicht gebrannt. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die Dämmung aus schwer entflammbarem Material bestand.
Ich frage den Magistrat: Aus welchem Material bestand die Fassadendämmung in der Selma-Lagerlöf-Straße 6, und wie schätzt die Feuerwehr Frankfurt dessen Brenn-/Entflammbarkeit ein?
Antwort des Magistrats: Das Material der Fassadendämmung bestand aus Wärmedämmverbundsystem. Das Wärmedämmverbundsystem setzt sich unter anderem zusammen aus der Komponente Polystyrol, welches zulässigerweise an der Fassade angebracht wurde. In Einzelfällen ist vorgekommen, dass Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen aus Polystyrol in Brand geraten sind. Die Bauministerkonferenz hat sich dieser Problematik angenommen und bestätigt, dass entsprechend der Zulassung hergestellte Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyroldämmstoffen sicher sind. Darüber hinaus wurde ein Forschungsauftrag unter Beteiligung von Vertretern der Feuerwehren initiiert, um eine weitere Verbesserung der Widerstandsfähigkeit dieser Fassadensysteme - auch unter Brandeinwirkungen von außen - zu prüfen. Im Ergebnis sind bei Neubauten und Modernisierungen modifizierte technische Regelungen für Fassadensysteme mit Polystyroldämmplatten vorgesehen. Diese werden selbstverständlich von der ABG Frankfurt Holding - wie von allen anderen Investoren in Frankfurt am Main - voll umfänglich beachtet. Der bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweis für Wärmedämmverbundsysteme im Gebrauchszustand ist nach §§ 16 und 17 Musterbauordnung in Deutschland durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder durch eine europäische technische Bewertung sowie durch den Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der technischen Baubestimmung zu erbringen. Darin werden wesentliche Eigenschaften des Wärmedämmverbundsystems zum Nachweis der Verwendbarkeit beschrieben und festgelegt. Diese Verwendbarkeitsnachweise für Wärmedämmverbundsysteme sind in allen von der ABG Frankfurt Holding ausgeführten Maßnahmen selbstverständlich den öffentlich rechtlichen Vorschriften entsprechend beachtet worden. Aus baurechtlicher und brandschutztechnischer Sicht wird das Bauprodukt Wärmedämmverbundsystem in seiner Gesamtheit als Fassadenbekleidung und hinsichtlich seines Brandverhaltens als Baustoff eingestuft. Die Komponenten eines Wärmedämmverbundsystems sind systemspezifisch geprüft, aufeinander abgestimmt und dürfen entsprechend den öffentlich rechtlichen Vorschriften verbaut werden. Wärmedämmverbundsysteme stellen eine kostengünstige Maßnahme zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung dar. Diese Dämmmaßnahmen sind - siehe die obigen Ausführungen - in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und als sicher eingestuft. Die Verwendung von anderen Stoffen als Wärmedämmverbundsystem aus Polystyrol führt zu einer erheblichen Verteuerung der Baukosten und damit zu einem enormen Anstieg der Mieten. Unter Abwägung aller Kriterien wird daher das Wärmedämmverbundsystem weiterhin als ein zulässiger kostengünstiger Baustoff angesehen und eingesetzt, damit die Sicherheit der Mieterinnen und Mieter und auch die Mieten als bezahlbar gewährleistet bleiben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eyup Yilmaz
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2018 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.