Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Istanbul-Konvention umsetzen (3) - Arbeit mit Tätern häuslicher oder sexualisierter Gewalt
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 70.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vor, um innovative und bewährte Beratungs- und Trainingsansätze für Täter häuslicher und sexualisierter Gewalt zu konzipieren und zu institutionalisieren. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, um Opferschutz zu gewährleisten und Gewaltausübenden gewaltfreie Handlungsalternativen zu bieten.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Konzipierung und Institutionalisierung innovativer sowie die Umsetzung bewährter Beratungs- und Trainingsansätze für Tä ter von sexueller sowie von häuslicher Gewalt in Partnerschaft, Familie oder direktem sozialen Umfeld werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 70.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 70.000 Euro eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Istanbul-Konvention verlangt in Artikel 16 vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme von allen staatlichen Stellen. Die Arbeit mit Tätern leistet einen wichtigen Beitrag zum Opferschutz. Gewaltausübende sollen gewaltfreie Handlungsalternativen und Formen der Konfliktbewältigung lernen und Empathie mit den Opfern und Verständnis für die Folgen von Gewalt entwickeln. Täterarbeit erfüllt zugleich den gesellschaftlichen Auftrag, Gewaltausübende bei der Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie sollen ein Leben führen können, das sie nicht mehr in Konflikt mit dem Gesetz bringt, an sozialen und partnerschaftlichen Kontakten gewaltfrei teilhaben und sexuelle Kontakte ohne unzulässige Gewalt leben können. Die Träger sollen innovative Konzepte der Täterarbeit entwickeln und bewährte umsetzen und sich dabei an hessischen Beratungsstellen der pro familia sowie Leitlinien wie denen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e. V. orientieren. Täterarbeit beinhaltet gewaltzentrierte Arbeit mit männlichen Tätern mit dem Ziel der Verhaltensänderung und ihre institutionelle Einbindung in Kooperationsbündnisse. Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Verhinderung weiterer Gewalt hängt von der Qualität des Konzeptes und der Arbeit und auch davon ab, wie gut die Beratungsstelle mit Polizei, Justiz und ihren Diensten, den Frauenunterstützungseinrichtungen, Jugendämtern und anderen Hilfseinrichtungen zusammenarbeitet. Täterarbeit erfordert eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte und gute institutionelle Rahmenbedingungen. Dokumentation und Evaluation der Arbeit sowie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gehören dazu.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG (= Ablehnung)