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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

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Thema Kultur verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushaltsplan 2023 werden für das Jahr 2023 30.000 Euro für die Förderung im Bereich Bildende Künste zusätzlich eingestellt. Somit erhöht sich der Haushaltsansatz von 130.000 Euro auf 160.000 €.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Nach Jahren der Pandemie und mitten in einer Energiekrise bleibt die Situation für die Kulturschaffenden der Freien Szene weiterhin schwierig, gerade auch nach dem Auslaufen der Förderprogramme von Bund und Land. Die von der Bundesregierung geplanten Energiekrisenprogramme helfen nur Institutionen, nicht aber Soloselbstständigen. Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Kultur zukünftig besser abgesichert und krisenfest gemacht werden muss. Dazu können auch die Kommunen beitragen. Bisher stehen für die Förderung im Bereich Bildende Künste 130.000 Euro als jährliche Gesamtsumme zur Verfügung. Ein freies Kunstprojekt (z.B. Performance, Audiowalk, Installation, interdisziplinäres Projekt) braucht mit Eigenhonoraren und Fremdkosten bis zu 10.000 Euro. Kataloge liegen allein rein mit den gestiegenen Druckkosten bei 5.000 Euro und höher. Bisher beträgt die maximale Förderhöhe für ein Projekt bei 5.000 Euro. Diese Summe wird selten genehmigt, die Grenze liegt derzeit eher bei max. ca. 2.500 Euro sowie bei kleineren Fördersummen zwischen 500 Euro bis 1.500 Euro. Es bedarf deshalb einer deutlichen Erhöhung des Jahresbudgets für die Projektförderung in den Bereichen Zuschüsse für Materialkosten und Honorare.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.07.2023 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 19 · 13.07.2023
TO I, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage E 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 213) sowie AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)

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