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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 76.000 Euro für die Erhaltung einer Vollzeitstelle in der Aufsuchenden Sozialarbeit des Diakoniezentrums WESER 5 vor. Dies ist notwendig, da die Finanzierung über Eigenmittel nicht mehr möglich ist und die Stadt Frankfurt die soziale Unterstützung für obdachlose Menschen sicherstellen möchte.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für den Erhalt einer Vollzeitstelle für Aufsuchende Arbeit der Sozialen Beratungsstelle des Diakoniezentrums WESER 5 für Obdach- und Wohnungslose werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 76.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 76.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die WESER 5 ist ein zentraler Baustein im System der Wohnungsnotfallhilfe in Frankfurt. Das Diakoniezentrum ist zuständig für Bahnhofsviertel, Gutleut und Gallus sowie den gesamten Frankfurter Süden. Insbesondere in Bahnhofsviertel, Gallus und Gutleut ballt sich aufgrund der wachsenden Wohnungsnot und der weiter bestehenden Pandemie-Folgeerscheinungen die Anzahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen, die sich dort unter prekären Bedingungen Tag und Nacht aufhalten. 16 Jahre wurde die Vollzeitstelle der Aufsuchenden Sozialarbeit über Eigenmittel des Diakonischen Werkes finanziert. Dies ist der Diakonie aufgrund ihrer finanziellen Situation seit 2022 nicht mehr möglich. Die Aufsuchende Sozialarbeit muss deshalb mit städtischen Mittel erhalten werden. Das WESER 5 Diakoniezentrum im Frankfurter Bahnhofsviertel versorgt und stärkt wohnungslose und obdachlose Menschen mit vielfältigen Unterstützungsangeboten: mit Tagestreff, Sozialberatung, Übergangswohnhaus, Notübernachtungsstätte, aufsuchender Straßensozialarbeit in Bahnhofsviertel, Gutleut, Gallus und dem gesamten Süden Frankfurts sowie mit einer Anlaufstelle für neu zugewanderte EU-Bürger*innen. Das WESER 5 Diakoniezentrum bietet Hilfen, die ineinandergreifen - von der schnellen und unbürokratischen Hilfe in akuten Notsituationen über die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags bis hin zur Entwicklung neuer Perspektiven. Hilfe zur Selbsthilfe steht dabei im Vordergrund. Ziel ist, Überleben zu sichern, die Lebenssituation zu verbessern, Wohnungslosigkeit abzuwenden oder eine neue Unterkunft zu finden. Die Mitarbeitenden der Straßensozialarbeit gehen dorthin, wo wohnungslose und obdachlose Menschen sich aufhalten und leben. Sie suchen Kontakt zu den Menschen, die oft aus Angst oder Unwissenheit bisher kein Hilfsangebot in Anspruch genommen haben. Ansprache und Überlebensschutz stehen im Vordergrund - der warme Schlafsack, der vor dem Erfrieren schützt oder die Vermittlung eines medizinischen Angebots, damit eine akute Erkrankung behandelt werden kann. Die Kontaktaufnahme braucht Zeit und Geduld, Vertrauen baut sich erst langsam auf. Gespräche ermöglichen, über Veränderungen nachzudenken und weitere Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die eigene Lebenssituation Schritt für Schritt zu verbessern. Die Straßensozialarbeit bietet Kontakt auf Augenhöhe, der Menschen auf der Straße sonst oft verwehrt wird, und hält den Kontakt auch dann, wenn Verhaltensänderungen nicht oder nur bedingt möglich sind. Respekt und Akzeptanz im Kontakt mit den Betroffenen ist die grundlegende Haltung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.07.2024 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage E 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 32
Angenommen
Der Vorlage E 93 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 31 · 02.07.2024
TO I, TOP 67
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 93 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 51
Angenommen
Der Vorlage E 93 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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