Produktbereich: 20 Bildung, Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Jugendhilfe in der Schule
Zusammenfassung
Im Etatantrag wird vorgeschlagen, für die sozialpädagogischen Maßnahmen der "2. Säule" an weiterführenden Schulen im Rahmen des Programms "Jugendhilfe in der Schule" im Haushalt 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 € bereitzustellen. Dies soll die Unterstützung von Schulen ohne Jugendhilfeangebote fördern und die erfolgreiche Fortführung des Projekts gewährleisten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die seit dem Haushaltsjahr 2020 eingeführten sozialpädagogischen Maßnahmen der sog. "2. Säule" an weiterführenden Schulen im Rahmen des Programms "Jugendhilfe in der Schule" werden im Haushalt 2023 300.000 € zusätzlich bereitgestellt.
Für die Folgejahre soll geprüft werden, ob die Finanzierung der 2. Säule dauerhaft aus Mitteln des Bildungsdezernats zur Verfügung gestellt werden kann.
Sofern die Mittelverwendung der für 2023 beantragten Mittel nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit der sogenannten "2. Säule" wird Schulen mit Jugendhilfeangeboten die Möglichkeit gegeben, projektbezogene Bedarfe über den Rahmenstandard des Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule hinaus abzudecken. Außerdem sollen auch Schülerinnen und Schüler an Schulen, insbesondere Gymnasien, an denen es bisher kein Jugendhilfeangebot gibt, Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen einer projektbezogenen Förderung erhalten. Die Projekte der "2. Säule" wurden im Haushaltsjahr 2020 gestartet und für die Jahre 2020 und 2021 aus Mitteln des Etatantrages E 40/2020 finanziert. Da das Projekt sehr erfolgreich war, sollte es weitergeführt und verstetigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 10.07.2023 im Ausschusses für Bildung und Schulbau angenommen.
20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben
Ausgaben 2025: 420 Mio € · im Antragsjahr 2023 303 Mio € — preisbereinigt +33 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)