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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes "Brückentage in den Frühen Hilfen" - Notmütterdienst

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Im Etatantrag wird vorgeschlagen, für den Notmütterdienst und die "Brückentage in den Frühen Hilfen" jeweils 80.000 Euro für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 bereitzustellen. Dies soll eine Lücke in der Versorgung von Familien mit kleinen Kindern in akuten Notsituationen schließen und die Inobhutnahme von Kindern verhindern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für den Notmütterdienst und die sogenannten "Brückentage in den Frühen Hilfen" werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 80.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 80.000 Euro eingestellt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Das präventive Angebot "Brückentage in den Frühen Hilfen" bzw. der Notmütterdienst schließt eine Lücke in der Versorgung von Familien und Alleinerziehenden mit Kindern von 0-3 Jahren in unterschiedlichsten akuten Notsituationen. Diese persönlichen Ausnahmesituationen von Eltern oder Erziehenden entstehen durch plötzlich auftretende Erkrankungen, psychische Akutsituationen, Tod eines Elternteils, starke Belastung bei Mehrlingsgeburten oder Säuglingen mit erhöhtem Betreuungsaufwand durch Behinderungen oder Regulationsstörungen. Dieses Angebot ist ein Überbrückungsangebot zwischen Hilfen, die noch nicht begonnen haben und damit zeitlich auf maximal 6 Wochen mit maximal 15 Wochenstunden an Hilfe begrenzt sind. Dieses Angebot schließt somit eine Lücke in der Betreuung und Versorgung von Familien mit Säuglingen in schweren persönlichen Nöten. Durch die Corona-Hilfen konnte dieses Angebot endlich umgesetzt werden und hat sich seitdem bewährt, sodass Inobhutnahmen dadurch vermieden wurden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage E 75 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)

Mitdiskutieren

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