Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbau der "Aufsuchenden Frühen Hilfen" für Kinder von psychisch und…
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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ausbau der "Aufsuchenden Frühen Hilfen" für Kinder von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 30.000 Euro für die Jahre 2024 und 2025 vor, um die Fachstelle für Frühe Hilfen für Kinder von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern auszubauen. Dies ist notwendig, um der gestiegenen Inanspruchnahme der Leistungen gerecht zu werden und die personellen Engpässe zu beheben.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Fachstelle im Netzwerk Frühe Hilfen für Kinder (0-3 Jahre) von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern werden in den Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2024 30.000 Euro und in das Haushaltsjahr 2025 30.000 Euro eingestellt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in den Haushaltsjahren 2024/2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Mit dem E 37/20 und E 70/22 wurde die Finanzierung der Frühe Hilfen für Kinder (0-3 Jahre) von psychisch und abhängigkeitserkrankten Eltern angestoßen. Seit 2022 konnte eine Fachstelle eingerichtet werden, die sich mittlerweile anteilig auf drei Personen verteilt. Während 2023 konnte die Fachstelle eine signifikant gestiegene Inanspruchnahme ihrer Leistungen verbuchen. Die Leistungspalette der Fachstelle geht über unterschiedliche Beratungsformate (Telefonhotline, E-Mail Beratung, Face-to-Face Beratung) hin zu Hausbesuchen und Begleitungen sowie die allgemeine Koordinierung und Weitervermittlung bestehender Hilfen und weiterer Fachstellen. Seit Ende November 2022 gibt es zudem eine geschlossene, therapeutisch begleitete Eltern-Kind-Gruppe. Das gesamte Angebot ist als sogenanntes "Brückenangebot" konzipiert, bis eine bedarfsgerechte (diagnostische sowie klinische) Anbindung gefunden wird. Sowohl für Diagnostiken von Krankheitsbildern, als auch die danach (teilweise) benötigte klinische Anbindung sind oft nicht ausreichend Plätze vorhanden, sodass Klient*innen das Angebot der Fachstelle immer häufiger länger in Anspruch nehmen müssen, was dort wiederum für personelle Engpässe sorgt. Um die Fachstelle ausreichend zu finanzieren, werden dafür zusätzlich 30.000 Euro für 2024 und 30.000 Euro für 2025 bereitgestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme)