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Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Unterstützung für den Verein "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e. V."

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag sieht eine Erhöhung der Fördersumme für den Verein "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V." von 261.000 Euro auf 348.000 Euro vor, um die Qualität der Beratungsangebote trotz steigender Kosten zu sichern. Zudem wird der Förderzeitraum von fünf auf zehn Jahre verlängert, um dem Verein Planungssicherheit zu geben.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Zur Unterstützung und Intensivierung der Arbeit des Vereins "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V." wird die Fördersumme von 261.000 Euro um 87.000 Euro auf 348.000 Euro erhöht und in Haushaltsplan 2024/25 in das Haushaltsjahr 2025 eingestellt.

Aktuell beginnt der Förderzeitraum im laufenden Haushaltsjahr (15. März), was zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand für den Verein führt. Der Förderzeitraum soll daher zukünftig am 01.01.2025 beginnen, damit eine jahresgenaue Abrechnung stattfinden kann. Damit der Verein Planungssicherheit hat, um Stellen für längere Zeiträume zu besetzen, als es bisher möglich ist, wird der Förderzeitraum von zuletzt fünf Jahren künftig auf zehn Jahre erhöht.

Die Mittel sollen dafür verwendet werden, trotz Kosten- und Lohnsteigerungen weiterhin ein umfängliches Beratungsangebot für Menschen anbieten zu können, die sich für die Realisierung von oder Beteiligung an Projekten des Gemeinschaftlichen Wohnens interessieren.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2025 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2024/2025 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Seit vielen Jahren leistet der Verein "Netzwerk Frankfurt für gemeinschaftliches Wohnen e.V." mit Unterstützung der Stadt Frankfurt wertvolle Arbeit bei der Information, Beratung und Vertretung der Interessen von Menschen, die sich für Projekte des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens interessieren und engagieren. Da die fortgeschriebene Förderung der Stadt Frankfurt nicht in vollem Umfang die allgemein gestiegenen Kosten- und Lohnsteigerungen abdeckt, sollen diese Mittel die Lücke füllen und sicherstellen, dass die Qualität der Arbeit der Koordinations- und Beratungsstelle, die der Verein im Auftrag der Stadt Frankfurt betreibt, nicht unter fehlenden Mitteln leidet. Die Koordinations- und Beratungsstelle leistet im Bereich des politisch gewollten Segments des gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnens (siehe Baulandbeschluss, der für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen in allen Neubaugebieten Flächen vorsieht und Ziele des Liegenschaftsfonds zur Beseitigung städtebaulicher Missstände) unersetzliche Arbeit. Gerade in Zeiten, in denen es durch Kostensteigerungen im Bau immer schwerer für die Projekte wird, in die Realisierung zu kommen, sind die Projekte auf eine umfängliche und zeitintensive Beratung und Begleitung angewiesen. Der Verein betreibt seit 2009 die Koordinations- und Beratungsstelle mit 3,25 Vollzeitstellen. Den Mitarbeiter:innen kann aktuell lediglich ein zeitlich begrenzter Arbeitsvertrag gegeben werden, da die Förderung auf fünf Jahre beschränkt ist. Für eine bessere Planbarkeit und da sich die Koordinations- und Beratungsstelle als ein entscheidender Akteur für die Umsetzung der städtischen Ziele im gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Wohnen etabliert hat, soll der Förderzeitraum auf 10 Jahre erhöht werden. In diesem Zuge wird der Förderzeitraum vom 15. März eines Jahres auf den

  1. Januar gelegt, sodass ein Abrechnungsjahr einem Kalenderjahr entspricht. Die Mittel, die die Stadt Frankfurt dem Verein zur Einrichtung der Koordinations- und Beratungsstelle zur Verfügung stellt, sind seit 2019 nicht erhöht worden. Um Lohn- und allgemeine Kostensteigerungen abbilden zu können, muss die Fördersumme angepasst werden. Die Erhöhung auf 348.000 Euro basiert auf den Anpassungen der Personalkosten an die Tarifsteigerungen sowie einer Anpassung der Sachkosten an Realsteigerungen (VPI-Steigerung seit 2020).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

17.01 Wohnen

Ausgaben 2025: 30 Mio € · im Antragsjahr 2024 29 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 28 · 02.07.2024
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage E 69 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

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