Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.03 Trägerübergreif. Kita-Aufgab.Tagespfl. Kinder- und Familienzentren für Zeilsheim, Nied und Gutleut
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 150.000 Euro für die Gründung drei neuer Kinder- und Familienzentren in den Stadtteilen Zeilsheim, Nied und Gutleut vor. Dies dient der Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und der Förderung von Integration und Chancengleichheit in den betroffenen Stadtteilen.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für die Gründung drei neuer Kinder- und Familienzentren in den Stadtteilen Zeilsheim, Nied und Gutleut werden im Haushalt 2026 Planungsmittel in Höhe von 150.000 € bereitgestellt.
Die Finanzierung erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Finanzhaushalts im Produktbereich 20. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.
Begründung
Ein Kinder- und Familienzentrum (KiFaZ) bietet die Möglichkeit, Kinderbetreuung, Familienbildung und soziale Beratung unter einem Dach zu bündeln. Es stärkt die Erziehungskompetenz von Eltern, fördert Integration und Chancengleichheit und schafft einen Ort der Begegnung im Stadtteil. Laut offizieller Website der Stadt Frankfurt gibt es aktuell 16 Kinder- und Familienzentren (KiFaZe), deren Netzwerk nun erweitert werden soll. Im Juli 2025 wurde ein Interessenbekundungsverfahren für drei neue KiFaZe in Zeilsheim, Nied und im Gutleitviertel gestartet. Dies ist sehr zu begrüßen. Denn eine sozialräumliche Analyse des Jugend- und Sozialamts zeigte, dass in allen drei Stadtteilen ein erhöhter Bedarf an frühzeitiger Unterstützung für Familien besteht, da sie stetig wachsen und einen hohen Anteil junger Familien beheimaten. Somit wächst auch der Bedarf an frühkindlicher Bildung, Familienberatung und niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten.
Durch die neuen Zentren werden die Start- und Bildungschancen der Kinder in diesen Stadtteilen verbessert, Familien in herausfordernden Lebenslagen durch Beratung, Elternbildung und niedrigschwellige Angebote unterstützt und zugleich Schulen, Kitas und soziale Dienste entlastet. Darüber hinaus leisten die Einrichtungen einen wichtigen Beitrag zur Quartiersentwicklung und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt in sozial besonders geforderten Stadtteilen Frankfurts.
Damit die Projekte zeitnah umgesetzt werden können, müssen jedoch auch entsprechende Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel sind notwendig für eine zügige Durchführung der nächsten Planungsschritte: von Standortanalysen, Machbarkeitsstudien, Konzeptentwicklung und Architekten-Vorplanung über die Beteiligung der Familien und relevanten Akteure in den Stadtteilen bis zu Kostenschätzungen, Fördermittelrecherche und nötigen Gutachten. Es muss jetzt eine solide Grundlage für die weitere Projektentwicklung geschaffen werden, damit die Familien in Zeilsheim, Nied und dem Gutleutviertel möglichst bald von den Angeboten eines KifaZ profitieren können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Januar 2026 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege
Ausgaben 2025: 366 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Volt und FRAKTION (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und fraktionslos gegen SPD und Linke (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen Linke (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)