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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im Etatantrag wird vorgeschlagen, einmalig 40.000 Euro für das Projekt "Beratung für mich! Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderung" bereitzustellen. Ziel ist es, barrierefreie Beratungsangebote für Frauen und Mädchen mit Behinderungen zu schaffen, um Diskriminierung und Gewalt zu bekämpfen. Die Mittel sollen die personellen Kapazitäten sichern und die Website des Frauennotrufes umgestalten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushalt 2023 werden einmalig 40.000 Euro für das Projekt "Beratung für mich! Beratung für Frauen und Mädchen mit Behinderung" bei der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt. Es umfasst die Gestaltung sehr niedrigschwelliger, barrierefrei zugänglicher und gut erreichbarer Beratungsangebote für Frauen und Mädchen mit Lern-schwierigkeiten oder kognitiven Beeinträchtigungen (aktueller Schwerpunkt) sowie künftig auch Frauen und Mädchen mit anderen Behinderungsformen. Das Projekt beinhaltet auch die der Schulung des Hilfe- und Verweissystems, die Vernetzung zwischen Frauenunterstützungssystemen und Behinderten(selbst)-hilfe und eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Umgestaltung der Website des Frauennotrufes.

Die Vorarbeiten und der Aufbau des Projektes wird im Jahr 2023 vom Hessischen Ministerium für Integration und Soziales (HSMI) mit einer Anschubfinanzierung für eine halbe Stelle Konzipierung und Beratung insbesondere für Frauen mit Lern-schwierigkeiten gefördert. Die kommunalen Mittel in Höhe von 40.000 Euro sollen in der Konzipierungsphase die personellen Kapazitäten für die zu erwartenden Beratungsanfragen sichern, die Ausweitung des Angebotes auf andere Behinderungsformen ermöglichen und den Umbau der Website des Frauennotrufes zu einem barrierefreien und behindertengerechten Medium ermöglichen. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Als mehrfach diskriminierte Gruppe erfahren Frauen und Mädchen mit Behinderungen regelmäßig Diskriminierungen und Benachteiligungen und können selten ohne Hürden ihre Rechte wahrnehmen und Unterstützung finden. Sie sind besonders häufig von Gewalt betroffen: jede zweite Frau mit Beeinträchtigung/Behinderung hat in ihrem Leben sexualisierte Gewalt erlebt, 58-73% der Frauen mit Beeinträchtigung/Behinderung haben als Erwachsene körperliche Gewalt erfahren. Je nach erlebter Gewaltform suchen im Allgemeinen bis zu 30% der befragten Frauen Unterstützungseinrichtungen auf, während nur 8-9% der in vereinfachter Sprache befragten Frauen Hilfsangebote in Anspruch nahmen (Schröttle et al., 2012: Lebens-situation und Belastungen von Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen in Deutschland, Ergebnisse der quantitativen Befragung). Daraus ergibt sich die Notwendigkeit nach barrierefreien Zugängen zu den Unterstützungs- und Hilfesystemen sowie nach spezifischen Hilfen, Angeboten, Informationen und Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen mit Behinderungen eingehen und an ihre reale Lebenssituation angepasst sind. Von Bedeutung sind dabei auch eine gute Öffentlichkeitsarbeit, die das soziale Umfeld der Frauen und die Fachkräfte der Hilfe- und Verweissysteme sensibilisiert und schult, sowie die Erarbeitung barrierefreier Informationen und Informationskanäle.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2023 1.353 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage E 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage E 59 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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