Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht vor, einmalig 40.000 Euro für die Weiterentwicklung von Angeboten zur Prävention digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den neuen Herausforderungen durch digitale Technologien zu begegnen und betroffenen Frauen und Mädchen die notwendige Unterstützung zu bieten.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
In den Haushalt 2023 werden einmalig 40.000 Euro für die konzeptionelle Weiterentwicklung und den personellen Ausbau neuer und bereits vorhandener Angebote zur Prävention von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen und für die Information und Beratung betroffener Mädchen und Frauen eingestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.
Die Angebote sollen institutionell und fallbezogen vernetzt arbeiten mit weiterführenden Hilfen, Mädchen- und Frauenunterstützungseinrichtungen, mit Polizei, Anwält*innen und Strafverfolgungsbehörden, mit dem Kinderschutz, Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Familienhilfen, dem Jugendamt und anderen relevanten Institutionen und Organisationen. Es soll in Fortbildungen, mit Informationsmaterial und im Rahmen von Kampagnen auf Handlungsstrategien und Konzepte zum Schutz vor Gewalt im digitalen Raum vermitteln.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Durch die stärkere Nutzung und Einbindung von digitalen Technologien wie Computer, Internet und Smartphones in das alltägliche Leben hat Gewalt gegen Mädchen und Frauen eine neue Dimension erhalten. Werden digitale Technologien, und auf Basis dessen vor allem digitale Medien, zum Schaden anderer verwendet, ist die Rede von digitaler Gewalt. Dabei umfasst digitale Gewalt eine Vielzahl von Gewaltformen: Zum einen erweitern sich bereits bestehende Formen von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und finden ihre digitale Entsprechung wie beispielsweise bei Belästigung, Mobbing und Stalking. Zum anderen lassen die Anonymität und Reichweite des Internets und die neuen Kontaktmöglichkeiten durch soziale Medien neue Formen der Gewalt entstehen, wie beispielsweise Doxing, Hate Speech oder Revenge Porn. Digitale Gewalterfahrungen gehen oft Erlebnissen psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt in der realen Welt voraus oder mit diesen einher. Die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien und die zeitlich unbegrenzte Speicherfähigkeit des Internets sind für betroffene Mädchen und Frauen dabei besonders belastend. Sie brauchen Unterstützung und Beratung, um die digitale Gewalt zu beenden und das Erlebte zu bewältigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2023 1.353 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)