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Produktbereich: alle Produktgruppe: alle Frankfurt für Alle!

Vorlagentyp: ELINKE
4 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
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Begründung

Produktgruppe: alle Frankfurt für Alle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Präambel Seit Jahren wird die selbstgemachte Finanznot der öffentlichen Haushalte beklagt, ohne durch entsprechende Weichenstellungen gegenzusteuern. Finanzielle Mittel für Investitionen in ein intaktes Gemeinwesen sind angeblich nicht vorhanden. Dass dem nicht so ist, wissen wir nicht erst seit der Bereitstellung von Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln für die Rettung von Banken. Die Antwort auf die Krise der Kommunen darf nicht eine Schwächung der Kommunen durch sogenannte Verschlankung und Umstrukturierung im Sinne privater Investoren sein. Denn in den Kommunen wird die Daseinsvorsorge für die Menschen erbracht. Dafür braucht es ein starkes, am Gemeinwohl ausgerichtetes Frankfurt mit einem eigenständigen Handlungsspielraum. Die Stadt darf sich nicht als Konzern verstehen, sondern als Interessenvertreterin aller Frankfurterinnen und Frankfurter. Notwendig ist dafür eine Ausrichtung der Kommune an demokratischen und sozialen Prinzipien, die alle Frankfurterinnen und Frankfurter miteinbezieht, anstatt die Zunahme von Ungleichheit durch Marktprozesse zu befördern und den Ausbau des Öffentlichen zu be- oder verhindern. Frankfurt wurden wichtige Einnahmequellen genommen. Die sogenannte Schuldenbremse und die selbstauferlegte Verschlankung der städtischen Verwaltung tragen nicht zur Förderung des Gestaltungsspielraums der Stadt bei. Um Gestaltungsspielraum für Frankfurt zurück zu gewinnen, fordern wir für den städtischen Haushalt Einnahmesteigerungen, den Verzicht auf Leuchtturmprojekte, die nur einer kleinen Minderheit zugute kommen, sowie eine Ausgabenpolitik, die die gesellschaftliche Teilhabe für alle Frankfurterinnen und Frankfurter sicherstellt. Wir fordern im Gegensatz zu SPD, CDU und Grünen keine Kürzungen im sozialen Bereich und keine Gebührenerhöhungen. Soziale Gerechtigkeit ist kein Nebenschauplatz, den sich eine Gesellschaft leistet. Sie ist die Voraussetzung für eine lebenswerte Gesellschaft und für den sozialen Frieden.

Inhalt

Etatantrag vom 15.02.2013, E 58

Betreff: Produktbereich: alle Produktgruppe: alle Frankfurt für Alle! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 274 vom 07.12.2012, Haushalt 2013 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2013-2016. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 21.03.2013, § 2950, dokumentiert. Präambel Seit Jahren wird die selbstgemachte Finanznot der öffentlichen Haushalte beklagt, ohne durch entsprechende Weichenstellungen gegenzusteuern. Finanzielle Mittel für Investitionen in ein intaktes Gemeinwesen sind angeblich nicht vorhanden. Dass dem nicht so ist, wissen wir nicht erst seit der Bereitstellung von Milliarden Euro aus öffentlichen Mitteln für die Rettung von Banken. Die Antwort auf die Krise der Kommunen darf nicht eine Schwächung der Kommunen durch sogenannte Verschlankung und Umstrukturierung im Sinne privater Investoren sein. Denn in den Kommunen wird die Daseinsvorsorge für die Menschen erbracht. Dafür braucht es ein starkes, am Gemeinwohl ausgerichtetes Frankfurt mit einem eigenständigen Handlungsspielraum. Die Stadt darf sich nicht als Konzern verstehen, sondern als Interessenvertreterin aller Frankfurterinnen und Frankfurter. Notwendig ist dafür eine Ausrichtung der Kommune an demokratischen und sozialen Prinzipien, die alle Frankfurterinnen und Frankfurter miteinbezieht, anstatt die Zunahme von Ungleichheit durch Marktprozesse zu befördern und den Ausbau des Öffentlichen zu be- oder verhindern. Frankfurt wurden wichtige Einnahmequellen genommen. Die sogenannte Schuldenbremse und die selbstauferlegte Verschlankung der städtischen Verwaltung tragen nicht zur Förderung des Gestaltungsspielraums der Stadt bei. Um Gestaltungsspielraum für Frankfurt zurück zu gewinnen, fordern wir für den städtischen Haushalt Einnahmesteigerungen, den Verzicht auf Leuchtturmprojekte, die nur einer kleinen Minderheit zugute kommen, sowie eine Ausgabenpolitik, die die gesellschaftliche Teilhabe für alle Frankfurterinnen und Frankfurter sicherstellt. Wir fordern im Gegensatz zu SPD, CDU und Grünen keine Kürzungen im sozialen Bereich und keine Gebührenerhöhungen. Soziale Gerechtigkeit ist kein Nebenschauplatz, den sich eine Gesellschaft leistet. Sie ist die Voraussetzung für eine lebenswerte Gesellschaft und für den sozialen Frieden. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

  1. Der Magistrat wird beauftragt, eine umfassende Neugestaltung und Gewichtung des städtischen Haushalts vorzunehmen. Hierzu sind nachstehende Vorschläge zur Verbesserung der Einnahmen, zur Reduktion der Kosten und für eine Ausgabenpolitik, die allen Frankfurterinnen und Frankfurtern gesellschaftliche Teilhabe sichern soll, umzusetzen: Einnahmenseite:
    • a)Der Gewerbesteuerhebesatz wird von derzeit 460 Punkten auf 490 Punkte angehoben.
    • b)Die Stadt Frankfurt am Main steigert ihre Gewerbesteuereinnahmen durch die Schaffung von neuen Stellen zur Betriebsprüfung. Hierfür nimmt sie ihre gesetzlichen Mitwirkungsrechte im Steuerermittlungsverfahren (§ 21 Abs. 3 FVG) zur Gewerbesteuer wahr. Die Aufgabe der kommunalen Betriebsprüfung besteht in der Begleitung, Unterstützung und Intensivierung der Betriebsprüfung durch das Finanzamt mit der Zielsetzung, Fehler im Verfahren vorzubeugen, das Verfahren zu beschleunigen und die Gewerbesteuerpflicht der Unternehmen durchzusetzen.
    • c)Einführung eines Lärmemissionsbeitrages für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15,00 Euro für jeden Flug bis 500 Kilometer ab Frankfurter Flughafen.
    • d)Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der Leerstand von Wohn- und Büroräumen und anderen Gebäuden in Frankfurt am Main zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG, § 7 KAG und § 93 HGO werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Frankfurt entstehen.
    • e)Der Magistrat wird beauftragt, ein Modell zu entwickeln, in dem Unternehmen, die Arbeitnehmer zu einem Monatslohn beschäftigen, der sie zum Bezug von Arbeitslosengeld II Leistungen zwingt, mit einer Abgabe belegt werden, der den kommunalen Anteil an den sozialen Transferleistungen kompensiert. Damit wird ein Impuls für einen kommunalen Mindestlohn gesetzt.
    • f)Der Magistrat wird beauftragt, sich bei der Landesregierung für die Aufhebung bzw. Lockerung der Subsidiaritätsklausel bezüglich der wirtschaftlichen Tätigkeit von Gemeinden (§ 121 Abs. 1 Nr. 3 HGO) einzusetzen. Gleichzeitig erhöht die Stadt Frankfurt ihre Anteile an wirtschaftlich tätigen Gesellschaften, an denen sie mittelbar und unmittelbar beteiligt ist. Der Magistrat wird beauftragt, die Potentiale der Rekommunalisierung in Frankfurt zu prüfen und auszuschöpfen. Vor allem ist die Rekommunalisierung der Frankfurter Entsorgungs- und Servicegesellschaft FES durch den Magistrat zeitnah umzusetzen. Einsparmöglichkeiten:
    • g)Die Stadt Frankfurt realisiert keine weiteren Projekte in Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Alle in Planung befindlichen ÖPP-Projekte werden verworfen. Der Magistrat wird beauftragt, alle Verträge für laufende Projekte auf ihre vorfristige Kündbarkeit zu prüfen und die detaillierten Kosten einer vorfristigen Kündigung zu ermitteln.
    • h)Nach Ausscheiden des Dezernenten für den Tätigkeitsbereich V Infrastruktur wird diese Dezernentenstelle aufgelöst. Es wird kein Nachfolger für den ausscheidenden Stadtrat gewählt. Die bisherigen Aufgaben werden auf die bestehenden Dezernate übertragen.
    • i)Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, wie Verwaltungsstrukturen durch mehr Personal gestärkt werden können, um zukünftige Projekte in Eigenregie effizienter und kostengünstiger abwickeln zu können und dadurch Mehrkosten in Millionenhöhe vermieden werden können.
    • j)Die Planungs- und Investitionsmittel für folgende Projekte werden gestrichen: - S-Bahn-Station Gateway-Gardens: Produktbereich
  2. Produktgruppe: 16.11 (ca. 79 Mio. Euro) - Ortsumfahrung Praunheim: Produktbereich
  3. Produktgruppe: 16.03 (Planungskosten 600.000 Euro, geschätzte Gesamtkosten bis zu 65 Mio. Euro) - Platzanlage Hauptwache: Produktbereich
  4. Produktgruppe: 13.01 (ca.
  5. Mio. Euro) - Schirn-Plateau (ehemals Errichtung Stadthaus am Markt): Produktbereich
  6. Produktgruppe: 13.01 (ca. 4,6 Mio. Euro) - Bau eines Tunnels zwischen Alter Brücke und Untermainbrücke /Nördliche Mainuferstraße (Planungsmittel): Produktbereich
  7. Produktgruppe: 16.03 (Planungskosten 100.000 Euro, geschätzte Gesamtkosten ca. 3 Mio. Euro) - Auf den Bau eines Stadtbahntunnels unter dem Europagarten wird verzichtet, stattdessen wird eine oberirdische Lösung gebaut. Die für den Stadtbahnbau Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 Europaviertel vorgesehenen Mittel werden entsprechend reduziert: Produktbereich
  8. Produktgruppe: 16.11 - Die restlichen Planungsmittel für den Erweiterungsbau des Museums für Weltkulturen. Produktbereich
  9. Produktgruppe: 21.03 (ca. 1,7 Mio. Euro) - Romantikmuseum (Laut B 562/2012 ca. 16 Mio. Euro) - Multifunktionshalle am Kaiserlei Begründung: Die Anhebung des Hebesatzes um 30 Punkte ist angesichts der guten wirtschaftlichen Situation der Unternehmen und der angespannten Haushaltslage in Frankfurt notwendig. Der Vorschlag der LINKEN zur Erhöhung des Hebesatzes bringt der Stadt zwischen 80 und 90 Millionen Euro Mehreinnahmen. Diese Mehreinnahmen sind für die Sicherung der Daseinsvorsorge in Frankfurt notwendig. Die Unternehmen würden durch die höhere Gewerbesteuer nicht mehr belastet als vor der Unternehmenssteuerreform
  10. Denn die Anhebung des Hebesatzes um 30 Punkte kompensiert nur einen unwesentlichen Teil der schwarz-rot-grünen Steuergeschenke. Denn erst ab einem Hebesatz von 695 Punkten für Einzelunternehmen und einem Hebesatz von 850 Punkten für Kapitalunternehmen würde die Steuerbelastung von vor 2008 rechnerisch erreicht. Eine Anhebung um nur 30 Punkte ist daher moderat und durchaus wirtschaftsfreundlich. Die Gewerbesteuereinnahmen können durch den Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern zusätzlich gesteigert werden. Andere Kommunen haben mit dem Einsatz von kommunalen Betriebsprüfern schon gute Erfahrungen gemacht. In einer Mitteilung zum Einsatz zu städtischen Betriebsprüfern im Bereich Gewerbesteuer der Stadt Köln, heißt es: "Durch die Tätigkeit der Betriebsprüfung werden pro Mitarbeiter und Jahr (nach erfolgter Einarbeitung) durchschnittlich ca. 1 Mio. EUR Gewerbesteuermehreinnahmen als Ist erwirtschaftet, die ansonsten nicht erwirtschaftet würden" (Stadt Köln: Vorlagen-Nummer 0916/2012). Der Beitrag für Kurzstreckenflüge soll eine Lenkungsfunktion bewirken, dahin gehend, dass Kurzstreckenreisen auf die Schiene verlagert werden. Somit können umwelt- und gesundheitsbelastende Flüge reduziert werden. Damit wird die Nordwest-Landebahn überflüssig und kann geschlossen werden. Ein weiteres Instrument, um mehr Einnahmen zu erzielen, ist das Steuerfindungsrecht der Kommunen. Deshalb sieht DIE LINKE in der Leerstands-Abgabe und der Abgabe für Unternehmen, die Menschen für Löhne unter dem Existenzminimum beschäftigen, angemessene Instrumente für Einnahmensteigerung und den sozialen Ausgleich in der Kommune. Wenn sich Eigentümer von leer stehenden Immobilien unter anderem von der Grundsteuer befreien lassen, belasten sie damit den kommunalen Haushalt nicht nur durch Steuermindereinnahmen. Durch den Leerstand wird die angespannte Wohnungslage in Frankfurt zusätzlich verstärkt, was sich in erhöhten Ausgaben für die Kosten der Unterkunft widerspiegelt. Der kommunale Impuls für einen Mindestlohn ist ein Zeichen in Richtung sozialer Umverteilung von oben nach unten. Mit den Hartz-Gesetzen wurden bisher Unternehmen für eine menschenunwürdige Lohnpolitik vom Staat subventioniert: Während Unternehmen ihre Gewinne erhöhen konnten, muss die öffentliche Hand die Löhne mit Steuergeld aufstocken. Neben den steuerrechtlichen Instrumenten besitzt die Kommune weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Einnahmesteigerung. Ein wichtiger Stichpunkt ist hierbei die Rekommunalisierung. Die Erwartungen, die an die Privatisierung von kommunalem Eigentum geknüpft wurden, sind nicht erfüllt worden. Durch die Privatisierung wurden weder die Kosten für die BürgerInnen gesenkt, noch hat die Qualität der Dienstleistungen zugenommen. Im Gegenteil. Deshalb sind in den letzten Jahren viele Kommunen dazu übergegangen, Aufgaben wieder in Eigenregie durchzuführen. Deshalb müssen wir in Frankfurt die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung vorantreiben. Das bisherige Modell einer Partnerschaft mit einem privaten Gesellschafter hat sich als nachteilig für die Kommune erwiesen. Während Frankfurt die Risiken der Abfallentsorgung weitgehend alleine trägt, gehen die Gewinne der FES zur Hälfte an den privaten Anteilseigner Remondis. Allein in 2011 wurden über 36 Millionen Euro Gewinn an private Gesellschafter von kommunalen Betrieben ausgeschüttet. Grundsätzlich muss gelten: die Überschüsse müssen bei der Stadt verbleiben und der Einfluss der Kommune auf die Unternehmen muss gesichert werden. Erfolgskriterien von Unternehmen dürfen nicht ausschließlich auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen reduziert werden. Kommunale Unternehmen müssen sich am Gemeinwohl der städtischen Gesellschaft und an Nachhaltigkeit orientieren. Die Indikatoren lauten sozial, ökologisch-nachhaltig und demokratisch. Der Stellenabbau der vergangenen Jahre in der kommunalen Verwaltung hat dazu geführt, dass zentrale Aufgabenbereiche nicht mehr erfüllt werden können. Besonders deutlich tritt dies bei der Kostenkontrolle im Bereich Planen und Bauen zutage, die aufgrund fehlender Personalkapazitäten nur unzureichend durchgeführt werden kann. Außerdem muss die Stadtregierung externe Planungsbüros einsetzen, die nachweislich teurer sind als eine Planung in Eigenregie. Aus privatrechtlichen Parallelstrukturen, wie zum Beispiel Projektentwicklungsgesellschaften, sowie Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (Public-Private-Partnership) resultieren ebenfalls finanzielle Mehrbelastungen. Ausschließlich gewinnwirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen fühlen sich nicht dem Gemeinwohl verpflichtet, sie unterliegen keiner demokratischen Kontrolle und machen die Einflussnahme durch den Souverän unmöglich. Wir verweisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf den "Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten" der Bundes- und Landesrechnungshöfe.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 5, 7 Versandpaket: 18.02.2013

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 15. Februar 2013 brachte LINKE. diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 19.03.2013 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 7
Sitzung 21 · 05.03.2013
TO I, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage E 58 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFreie WählerFDPREP
Ablehnung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FREIE WÄHLER, FDP und REP gegen FARBECHTE (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 19 · 12.03.2013
TO I, TOP 20
Abgelehnt
Die Vorlage E 58 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 GrüneCDUSPDFreie WählerFDP
Ablehnung:
Linke
Enthaltung:
2 Grüne
Abstimmung im Original

Abstimmung: 3 GRÜNE, CDU, SPD, FREIE WÄHLER und FDP gegen LINKE. (= Kenntnis) bei zwei Enthaltungen GRÜNE

OBR 5
Sitzung 19 · 15.03.2013
TO I, TOP 40
Abgelehnt
Die Vorlage E 58 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFAG
Enthaltung:
LinkeFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FAG (= Kenntnis); LINKE. und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 19 · 19.03.2013
TO II, TOP 10
Abgelehnt
Die Vorlage E 58 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneFDPFreie WählerREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenRömerGrüneFDPFreie WählerÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Buchstaben a, d, f, g, h, i: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Buchstaben b und e: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Buchstabe c: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und Piraten (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und RÖMER (= Annahme) Buchstabe j 1. bis 5. und 7. bis 9. Punkt: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen LINKE., Piraten und RÖMER (= Annahme) Buchstabe j 6. Punkt: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE. und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung