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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Strom aus der Nidda

Vorlagentyp: ESPD
3 SitzungenAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Strom aus der Nidda Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum Bau eines Wasserkraftwerkes an der Nidda (Wehr Eschersheim) wird der Stadtentwässerung Frankfurt ein Zuschuss als zinsloses Darlehen in Höhe von 1.500.000 € höchstens allerdings die tatsächlich entstandenen Investitionskosten, gewährt. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt wird angewiesen, in der Wehranlage Eschersheim ein Wasserkraftwerk (wie im Magistratsbericht B 73 vom 10. Februar 2012 beschrieben) zu errichten und auf eigenes Risiko zu bewirtschaften. Gewinne, die aus diesem Kraftwerk generiert werden, werden zunächst zur Refinanzierung, danach vordringlich zu Zwecken des Naturschutzes und von Gewässerrenaturierungen von der Stadtentwässerung verwendet. Begründung: Wasserkraftwerke an der Nidda im Stadtgebiet zu bewirtschaften ist lukrativ, auch wenn die Stadt kein zinsloses Darlehen gewähren würde. Um Zwecke des Naturschutzes schneller voranzutreiben, die mit den Erträgen aus dem Niddastrom generiert werden, ist die Bezuschussung als zinsloses Darlehen für die Investition angezeigt. Das betriebswirtschaftliche Risiko ist wegen des von Dr. Herrmann Scheer, Träger des alternativen Nobelpreises erfundenen ErneuerbareEnergienGesetz gering, zumal die Investition als zinsloses Darlehen der Stadt gewährt wird. Leider hat der städtische Energieversorger es abgelehnt, die Investition in zukunftsfähigen Niddastrom selbst zu tätigen. Verzichtet die Stadt auf diese Investition, fließt viel Wasser ungenutzt die Nidda hinab.

Inhalt

Etatantrag vom 21.04.2012, E 58

Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz Strom aus der Nidda Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum Bau eines Wasserkraftwerkes an der Nidda (Wehr Eschersheim) wird der Stadtentwässerung Frankfurt ein Zuschuss als zinsloses Darlehen in Höhe von 1.500.000 € höchstens allerdings die tatsächlich entstandenen Investitionskosten, gewährt. Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt wird angewiesen, in der Wehranlage Eschersheim ein Wasserkraftwerk (wie im Magistratsbericht B 73 vom 10. Februar 2012 beschrieben) zu errichten und auf eigenes Risiko zu bewirtschaften. Gewinne, die aus diesem Kraftwerk generiert werden, werden zunächst zur Refinanzierung, danach vordringlich zu Zwecken des Naturschutzes und von Gewässerrenaturierungen von der Stadtentwässerung verwendet.

Begründung: Wasserkraftwerke an der Nidda im Stadtgebiet zu bewirtschaften ist lukrativ, auch wenn die Stadt kein zinsloses Darlehen gewähren würde. Um Zwecke des Naturschutzes schneller voranzutreiben, die mit den Erträgen aus dem Niddastrom generiert werden, ist die Bezuschussung als zinsloses Darlehen für die Investition angezeigt. Das betriebswirtschaftliche Risiko ist wegen des von Dr. Herrmann Scheer, Träger des alternativen Nobelpreises erfundenen ErneuerbareEnergienGesetz gering, zumal die Investition als zinsloses Darlehen der Stadt gewährt wird. Leider hat der städtische Energieversorger es abgelehnt, die Investition in zukunftsfähigen Niddastrom selbst zu tätigen. Verzichtet die Stadt auf diese Investition, fließt viel Wasser ungenutzt die Nidda hinab.Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Beratung im Ortsbeirat: 8, 9 Versandpaket: 30.04.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2012 brachte SPD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2012 im OBR 8 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

22.04 Energie und Klimaschutz

Ausgaben 2025: 9 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 10 · 15.05.2012
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage E 58 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenÖkoLinX-ARLStv. Ochs
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Ablehnung; schriftlich nachgereicht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) und LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER - schriftlich nachgereicht (= Ablehnung) Piraten, ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Annahme) REP (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage E 58 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
GrüneFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung)

OBR 8
Sitzung 11 · 24.05.2012
TO I, TOP 21
Angenommen
Der Vorlage E 58 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
3 CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
1 CDUFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 3 CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen 1 CDU, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei 2 Enthaltungen CDU

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung