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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Im Etatantrag wird vorgeschlagen, den Zuschuss an den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen e.V. um 67.000 € zu erhöhen, um den gestiegenen Bedarf an Beratung für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen zu decken. Dies soll die Aufrechterhaltung des qualifizierten Versorgungskonzeptes und der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung unterstützen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Zuschuss an den Verein Notruf und Beratung für vergewaltigte Frauen e.V. wird im Haushalt 2023 einmalig um 67.000 € für die Abdeckung gestiegener Bedarfe an Beratung von Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erhöht. Die Mittel dienen ferner der Aufrechterhaltung des qualifizierten Versorgungskonzeptes, der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung und decken gestiegene Miet- und Personalkosten der Beratungsstelle ab. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt unterstützt seit Jahrzehnten Frauen und Mädchen, die von Gewalt bedroht oder betroffen sind. Sie berät nach Vergewaltigung und sexueller Belästigung, Gewalt in der Partnerschaft und digitaler Gewalt und moderiert und qualifiziert die Frankfurter Versorgungsstruktur für die medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung. Ziel der Beratungsstelle ist es, betroffenen Frauen und Mädchen den raschen Zugang zum Frankfurter Unterstützungs- und Gesundheitssystem zu ermöglichen, um mittel- und langfristige, psychische und körperliche Folgeschäden der Angriffe zu verringern. Die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt ist zudem eine wichtige Akteurin und Impulsgeberin in der Präventionsarbeit zur Gewalt gegen Frauen und Mädchen geworden. Die Beratungs-, Versorgungs-, Öffentlichkeits- und Fortbildungsarbeit verläuft sehr erfolgreich. Durch die breite Öffentlichkeitsarbeit der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt werden Betroffene, deren Umfeld und die Fachöffentlichkeit erreicht. Die Zahl der Veröffentlichungen (Postsendungen, Printprodukte) stieg in den letzten drei Jahren vor der Corona-Pandemie um 38,3 %. Dementsprechend sowie im Zuge einer im öffentlichen Bewusstsein - auch im Rahmen der Corona-Pandemie - gestiegenen Aufmerksamkeit für Gewalt gegen Mädchen und Frauen, die für Betroffene eine Ermutigung darstellen kann, sich nach einem Gewaltvorfall Hilfe und Unterstützung zu holen, ist in jedem dieser Arbeitsbereiche eine sich potenzierende Nachfrage zu verzeichnen. Die Fallzahlen in der Beratung stiegen in den letzten drei Jahren, vor der Corona-Pandemie (2017-2019) um 19,1 % und erreichte 2021 bereits wieder das Niveau von 2019. Die Anfragen nach Fortbildungen/Vorträgen erreichte 2022 das bisher höchste Niveau, 13 Anfragen mussten abgesagt werden. Das Versorgungskonzept der medizinischen Soforthilfe nach Vergewaltigung mit acht Frankfurter Krankenhäusern benötigt hohe Sorgfalt und personalintensive Betreuung. Leider wird diese Versorgungsstruktur nicht - wie ursprünglich geplant - zum Selbstläufer. Sie benötigt fortwährende und wachsende personelle Ressourcen des Frauennotrufs (z.B. für Fortbildung der häufig fluktuierenden Ärzteschaft), intensive Kommunikationspolitik, sowie Schnittstellenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit. Die Inanspruchnahme der Soforthilfe nach Vergewaltigung erreichte 2021 mit 55 Fällen bereits wieder das Niveau der Vor-Corona-Zeit und stieg 2022 weiter an, bis Juli 2022 waren bereits 39 Fälle zu verzeichnen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage E 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage E 56 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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