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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 70.000 € für die Konzipierung und Institutionalisierung innovativer Beratungs- und Trainingsansätze für Täter häuslicher Gewalt vor. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung der Istanbul-Konvention, die präventive Maßnahmen zur Verhinderung von Gewalt fordert. Ziel ist es, gewaltfreies Verhalten zu fördern und die Integration von Tätern in die Gesellschaft zu unterstützen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Für die Konzipierung und Institutionalisierung innovativer sowie die Umsetzung bewährter Beratungs- und Trainingsansätze für Täter von häuslicher Gewalt in Partnerschaft, Familie oder direktem sozialen Umfeld oder von sexualisierter Gewalt werden einmalig 70.000 € in den Haushalt 2023 eingestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.

Die Träger sollen innovative Konzepte der Täterarbeit entwickeln und bewährte umsetzen und sich dabei an hessischen Beratungsstellen der pro familia sowie Leitlinien wie denen der BAG Täterarbeit Häusliche Gewalt e.V. orientieren. Täterarbeit beinhaltet gewaltzentrierte Arbeit mit männlichen Tätern mit dem Ziel der Verhaltens-änderung und ihre institutionelle Einbindung in Kooperationsbündnisse. Ihre Wirksamkeit hinsichtlich der Verhinderung weiterer Gewalt hängt von der Qualität des Konzeptes und der Arbeit und auch davon ab, wie gut die Beratungsstelle mit Polizei, Justiz und ihren Diensten, den Frauenunterstützungseinrichtungen, Jugendämtern und anderen Hilfseinrichtungen zusammenarbeitet. Täterarbeit erfordert eine entsprechende Qualifizierung der Fachkräfte und gute institutionelle Rahmenbedingungen. Dokumentation und Evaluation der Arbeit sowie die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen gehören dazu.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Istanbul-Konvention verlangt in Artikel 16 vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme von allen staatlichen Stellen: (1) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um Programme einzurichten oder zu unterstützen, die darauf abzielen, Täter und Täterinnen häuslicher Gewalt zu lehren, in zwischenmenschlichen Beziehungen ein gewaltfreies Verhalten anzunehmen, um weitere Gewalt zu verhüten und von Gewalt geprägte Verhaltensmuster zu verändern. (2) Die Vertragsparteien treffen die erforderlichen gesetzgeberischen oder sonstigen Maßnahmen, um Behandlungsprogramme einzurichten oder zu unterstützen, die darauf abzielen zu verhindern, dass Täter und Täterinnen, insbesondere Sexualstraftäter und -täterinnen, erneut Straftaten begehen. (3) Bei den in den Absätzen 1 und 2 genannten Maßnahmen stellen die Vertragsparteien sicher, dass die Sicherheit, die Unterstützung und die Menschenrechte der Opfer ein vorrangiges Anliegen sind und dass diese Programme gegebenenfalls in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Hilfsdiensten für Opfer ausgearbeitet und umgesetzt werden. Neben der Unterstützung und Hilfe für die von Gewalt Betroffenen, neben polizeilichen Interventionen und Strafverfolgung kann die Arbeit mit Tätern einen weiteren wichtigen Beitrag zum Opferschutz leisten. Gewaltausübende sollen gewaltfreie Handlungsalternativen und Formen der Konfliktbewältigung lernen, Empathie mit den Opfern und Verständnis für die Folgen von Gewalt entwickeln. Täterarbeit erfüllt zugleich den gesellschaftlichen Auftrag, Gewalt Ausübende bei der Wiedereingliederung zu unterstützen. Sie sollen ein Leben führen können, dass sie nicht mehr in Konflikt mit dem Gesetz bringt, an sozialen und partnerschaftlichen Kontakten gewaltfrei teilhaben können und sexuelle Kontakte ohne unzulässige Gewalt leben können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.07.2023 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2023 1.353 Mio € — preisbereinigt +3 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 19 · 04.07.2023
TO I, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage E 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Ablehnung)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage E 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTIONLinkeÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfD
Sonstige:
BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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