Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Produktbereich: 21 Kultur Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Filmhaus Frankfurt e. V. stärken

Vorlagentyp: ESPD
2 SitzungenAbgelehnt
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Kultur verfolgen

Begründung

Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Filmhaus Frankfurt e. V. stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der städtische Zuschuss für das Filmhaus Frankfurt e.V. wird von 132.000 € um 22.000 € auf 154.000 € erhöht. Begründung: Das Filmhaus Frankfurt feierte im Jahr 2010 sein 20jähriges Bestehen am neuen Standort in der Ostbahnhofstrasse. Das Filmhaus Frankfurt unterstützt seit seiner Gründung die heimische Filmkultur und Medienbranche in Frankfurt. Seit seinem Umzug in die Ostbahnhofstraße sind von außen vielfältige neue Aufgaben an das Filmhaus herangetragen worden, so hat sich die Zahl der Raumanfragen schlagartig erhöht, ebenso wie die Veranstaltungsfrequenz des Filmhauses. Auch Fachanfragen sind drastisch angestiegen. Darüber hinaus führt die Digitalisierung des Films dazu, dass Technikverleih und Unterstützungsleistungen des Filmhauses in Produktion und Abspiel gefragter sind denn je. Die Erhöhung in Höhe von 22.000 € berechnet sich aus Honorarkosten 15.000,00 €, 3.000 € für Veranstaltungen/Projekte und 4.000 € für die Anschaffung/ Erneuerung von Technik. Der Stellenplan des Filmhauses weist derzeit 1,5 Stellen aus. Mit den neuen Projektmitteln können Reihen wie die "Frankfurt Screenings" oder "Creative Lectures" regelmäßig durchgeführt werden; mit den Aufwendungen für Technik kann das der Allgemeinheit zugängliche Leih-Equipment sorgsam und allmählich erneuert werden.

Inhalt

Etatantrag vom 21.04.2012, E 55

Betreff: Produktbereich: 21 Kultur Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Filmhaus Frankfurt e. V. stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 42 vom 10.02.2012, Haushalt 2012 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2012 - 2015. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.05.2012, § 1720, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der städtische Zuschuss für das Filmhaus Frankfurt e.V. wird von 132.000 € um 22.000 € auf 154.000 € erhöht.

Begründung: Das Filmhaus Frankfurt feierte im Jahr 2010 sein 20jähriges Bestehen am neuen Standort in der Ostbahnhofstrasse. Das Filmhaus Frankfurt unterstützt seit seiner Gründung die heimische Filmkultur und Medienbranche in Frankfurt. Seit seinem Umzug in die Ostbahnhofstraße sind von außen vielfältige neue Aufgaben an das Filmhaus herangetragen worden, so hat sich die Zahl der Raumanfragen schlagartig erhöht, ebenso wie die Veranstaltungsfrequenz des Filmhauses. Auch Fachanfragen sind drastisch angestiegen. Darüber hinaus führt die Digitalisierung des Films dazu, dass Technikverleih und Unterstützungsleistungen des Filmhauses in Produktion und Abspiel gefragter sind denn je. Die Erhöhung in Höhe von 22.000 € berechnet sich aus Honorarkosten 15.000,00 €, 3.000 € für Veranstaltungen/Projekte und 4.000 € für die Anschaffung/ Erneuerung von Technik. Der Stellenplan des Filmhauses weist derzeit 1,5 Stellen aus. Mit den neuen Projektmitteln können Reihen wie die "Frankfurt Screenings" oder "Creative Lectures" regelmäßig durchgeführt werden; mit den Aufwendungen für Technik kann das der Allgemeinheit zugängliche Leih-Equipment sorgsam und allmählich erneuert werden.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 30.04.2012

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 21. April 2012 brachte SPD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 15.05.2012 im Kultur- und Freizeitausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 4
Sitzung 11 · 08.05.2012
TO I, TOP 17
Abgelehnt
Die Vorlage E 55 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDULinkeFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme)

Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 10 · 15.05.2012
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage E 55 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneFDPREP
Ablehnung:
SPDLinkePiratenÖkoLinX-ARLStv. Ochs
Sonstige:
Freie Wähler (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Freie Wähler (Ablehnung; schriftlich nachgereicht)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FREIE WÄHLER (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER - schriftlich nachgereicht (= Ablehnung) Piraten, ÖkoLinX-ARL und Stv. Ochs (= Annahme) REP (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung