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Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht vor, 40.000 € für die Weiterentwicklung und den Ausbau von Angeboten zur Prävention digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen bereitzustellen. Dies ist notwendig, um den neuen Herausforderungen durch digitale Technologien zu begegnen und betroffenen Frauen und Mädchen die notwendige Unterstützung zu bieten.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In den Haushalt 2022 werden einmalig 40.000 € für die konzeptionelle Weiterentwicklung und den personellen Ausbau bereits vorhandener Angebote zur Prävention von digitaler Gewalt gegen Mädchen und Frauen und für die Information und Beratung betroffener Mädchen und Frauen eingestellt.

Das Angebot soll institutionell und fallbezogen vernetzt arbeiten mit weiterführenden Hilfen, Mädchen- und Frauenunterstützungseinrichtungen, mit Polizei, Anwält*innen und Strafverfolgungsbehörden, mit dem Kinderschutz, Jugendeinrichtungen, Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Familienhilfen, dem Jugendamt und anderen relevanten Institutionen und Organisationen. Es soll in Fortbildungen, mit Informationsmaterial und im Rahmen von Kampagnen auf Handlungsstrategien und Konzepte zum Schutz vor Gewalt im digitalen Raum vermitteln.

Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.

Begründung

Durch die stärkere Nutzung und Einbindung von digitalen Technologien wie Computer, Internet und Smartphones in das alltägliche Leben hat Gewalt gegen Mädchen und Frauen eine neue Dimension erhalten. Werden digitale Technologien, und auf Basis dessen vor allem digitale Medien, zum Schaden anderer verwendet, ist die Rede von digitaler Gewalt. Dabei umfasst digitale Gewalt eine Vielzahl von Gewaltformen: Zum einen erweitern sich bereits bestehende Formen von Gewalt gegen Mädchen und Frauen und finden ihre digitale Entsprechung wie beispielsweise bei Belästigung, Mobbing und Stalking. Zum anderen lassen die Anonymität und Reichweite des Internets und die neuen Kontaktmöglichkeiten durch soziale Medien neue Formen der Gewalt entstehen, wie beispielsweise Doxing, Hate Speech oder Revenge Porn. Digitale Gewalterfahrungen gehen oft Erlebnissen psychischer, körperlicher oder sexualisierter Gewalt in der realen Welt voraus oder mit diesen einher. Die Allgegenwärtigkeit digitaler Medien und die zeitlich unbegrenzte Speicherfähigkeit des Internets sind für betroffene Mädchen und Frauen dabei besonders belastend. Sie brauchen Unterstützung und Beratung, um die digitale Gewalt zu beenden und das Erlebte zu bewältigen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2022 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2022 1.303 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage E 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 8 · 24.05.2022
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage E 53 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)

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