Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.03 Rettungsdienst
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Zusammenfassung
Der Etatantrag sieht die Sanierung, Modernisierung und Teilaufstockung der DLRG-Wasserrettungsstation am Mainufer vor. Dies ist notwendig, um die Sicherheit und Effizienz der Wasserrettung zu gewährleisten und das Ehrenamt zu unterstützen. Die Stadt Frankfurt wird durch diese Maßnahme ihre Wertschätzung für ehrenamtliches Engagement demonstrieren.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Grundstück inklusive bestehendem Gebäudekörper der DLRG-Wasserrettungsstation am Mainufer ist bis zum 01.01.2025 als Gesellschaftersacheinlage in das Gesellschaftskapital einzubringen und damit in das Eigentum der Brandschutz-Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum-Grundstücksgesellschaft mbH und Co KG (BKRZ) zu überführen. Die Kosten der Übertragung trägt die Stadt.
Die BKRZ übernimmt vorbehaltlich der Zustimmung ihres Aufsichtsrats die mit NR 483/2022 beschlossene Sanierung, Modernisierung und Teilaufstockung der DLRG-Wasserrettungsstation. Im Rahmen des Projekts sind positive einsatztaktische Synergien für die Feuerwehr, die der Standort am Main unter Umständen birgt, zu prüfen und nutzbar zu machen. Für die entstehenden Kosten (Organisatorisches, Mietkosten etc.) wird in den Haushalt 2024/2025 in das Haushaltsjahr 2025 des Dezernates IX die Summe von 1.000.000 Euro eingestellt. Diese Mittel dürfen ausschließlich für dieses Projekt verwendet werden.
Im städtischen Kernhaushalt werden im Budget des Dezernates IX für die Branddirektion ab dem Haushaltsjahr 2026 Miete und Mietnebenkosten in Höhe von 160.000 Euro zur Refinanzierung über eine Kostenmiete bereitgestellt. Die Branddirektion wird einen Grundsatzbeschluss zur Anmietung vorlegen, sobald eine valide Kostenschätzung vorliegt sowie zu gegebener Zeit eine Anmietungsvorlage.
Die Branddirektion stellt der DLRG die genutzten Räumlichkeiten für ihre Leistungen in der Wasserrettung mit einer Nutzungsvereinbarung kostenfrei zur Verfügung.
Die BKRZ wird im Rahmen der bereits bestehenden Planungen in Zusammenarbeit mit der DLRG das Projekt schnellstmöglich umsetzen. Über die Ausführung ist der Stadtverordnetenversammlung jährlich zu berichten.
Die Sicherung des umliegenden Baumbestandes ist im Rahmen der Baumaßnahmen weiterhin sicherzustellen und zusätzliche Versiegelungen sind zu vermeiden. Zur Beschleunigung des Projekts werden keine weiteren, zusätzlichen Prüfungen oder Planungen damit verbunden. Alle Ämter und Betriebe sind verpflichtet, kooperativ und lösungsorientiert der Zielvorgabe der Stadtverordnetenversammlung zu folgen.
Die NR 483/2022 wird durch den vorliegenden Beschluss ersetzt, zumal die Berichtspflicht nach § 17, Ziffer 6 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung bislang versäumt wurde. Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Bearbeitung des Projekts zu beachten, dass die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung unverzüglich auszuführen bzw. mit der Ausführung zu beginnen und über deren Fortgang zu berichten hat. Auch hier sind alle Ämter und Betriebe verpflichtet, kooperativ und lösungsorientiert die Zielvorgabe der Stadtverordnetenversammlung zu verfolgen.
Begründung
Respekt vor dem Ehrenamt darf gerade in Frankfurt am Main, wo ehrenamtliches Engagement an vielen Stellen das Rückgrat der Stadt bildet und das Funktionieren der Stadtgesellschaft garantiert, nicht außer Acht gelassen werden. Nicht nur Reden, sondern auch Taten müssen das widerspiegeln. Die Sanierung und Modernisierung der DLRG-Wasserrettungsstation am Mainufer bietet der Stadt eine konkrete Gelegenheit, zu beweisen, wie wichtig sie das Ehrenamt nimmt. Es gilt weiterhin: "Aus einsatztaktischer Sicht ist die Lage der Station als äußerst wichtig zu erachten. Sie stellt zudem einen unverzichtbaren Bestandteil der Gefahrenabwehr am Main dar. Das Gebäude bedarf seit geraumer Zeit dringend der Sanierung, und muss dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden. Die Umsetzung der Bestimmungen der Verordnung über Einsatzstätten (ArbStättV) sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung "Sicherheit im Stützpunkt einer Hilfeleistungsorganisation" würde die Sicherheit im Dienstbetrieb deutlich erhöhen und eine zeitgemäße Gefahrenabwehrorganisation am Main, insbesondere bei Großveranstaltungen wie bspw. dem Museumsuferfest, gewährleisten. Mit dem Betrieb der Wasserrettungsstation am Untermainkai 5 als saisonabhängige Außenwache stellt die DLRG Bezirk Frankfurt am Main e.V. in der Zeit vom 01. Mai bis 15. September an den Wochenenden und Feiertagen mit 33 Vorhaltestunden pro Wochenende ein Rettungsschnellboot im Flussabschnitt zwischen Mainkilometer 46,5 und 28,7 zur schnellen einsatztaktischen Ergänzung der Wasserrettung der Berufsfeuerwehr. Die Einsatzmittel der DLRG übernehmen in der Regel innerhalb einer Minute nach Alarmierung den Einsatz und erreichen in kürzester Zeit, zum Teil bereits vor den Einsatzmitteln der Berufsfeuerwehr, die Einsatzstelle. Durch diese Wasserrettungsstation wurden bei Großveranstaltungen oder auch im Sommer an der stark frequentierten Brücke und am Uferbereich nachweislich schon viele Leben gerettet. Es kann nicht erwartet werden, dass die Nutzer:innen der DLRG-Wasserrettungsstation am Mainufer wie DLRG, Feuerwehr und andere Sicherheits- sowie Rettungskräfte unter den bestehenden Bedingungen ihre Arbeit dort unbegrenzt fortsetzen. Der Magistrat wäre gut beraten, im Interesse der Stadt Frankfurt das Gebäude rechtzeitig in einen Zustand zu versetzen, der für alle Nutzer:innen zumutbar ist. Daher muss die Sanierung, Modernisierung und Teilaufstockung der DLRG-Wasserrettungsstation in absehbarer Zeit erfolgen. Die Aufrechterhaltung des Dienstes am Mainufer ist zum jetzigen Zeitpunkt allein der großen Bereitschaft und dem Verantwortungsgefühl der Angehörigen der DLRG und anderer Sicherheits- sowie Rettungskräfte zu verdanken. Beide Faktoren wurden durch das städtische Handeln in der Vergangenheit deutlich über Gebühr strapaziert. Die Stadtverordnetenversammlung ist zuversichtlich, dass durch entschlossenes Magistratshandeln hier bald eine Besserung eintritt. Die zu erwartenden Sanierungs- und Erweiterungskosten sind nach vorliegendem Informationsstand nur grob zu beziffern und werden auf zwei bis drei Millionen Euro veranschlagt. In einem Refinanzierungsmodell, wie zwischen BKRZ und Stadt üblich, beträgt - bei angenommenen zwei Millionen Euro Herstellungskosten - die Kostenmiete inkl. Nebenkosten etwa 160.000 Euro. Sollten sich deutliche Kostensteigerungen aufgrund einer neueren Detailplanung ergeben, ist die Stadtverordnetenversammlung zu informieren und die Kostenmiete ggf. neu festzusetzen. Mit der Einlage des Grundstücks in die BKRZ GmbH & Co. KG, bei der die Stadt Alleingesellschafter ist, fällt keine Grunderwerbssteuer an. Für das übertragene Grundstück besteht eine 100-jährige Zweckbindung für die Nutzung als Wasserrettungsstation. Der Stadt Frankfurt wird ein Vorkaufsrecht eingeräumt, falls ein Verkauf beabsichtigt werden sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.07.2024 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.
12.03 Rettungsdienst
Ausgaben 2025: 23 Mio € · im Antragsjahr 2024 21 Mio € — preisbereinigt +8 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)