Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Zusammenfassung
Der Etatantrag E 48 sieht die Finanzierung von 37 zusätzlichen Frauenhausplätzen in Frankfurt vor, um den Anforderungen der Istanbul-Konvention gerecht zu werden. Dies ist notwendig, da Frauenhäuser seit Jahren über einen Mangel an Plätzen klagen und viele Frauen abgewiesen werden mussten. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass auch Frauen ohne Anspruch auf ALG II in Notlagen aufgenommen werden können.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für den Erhalt der bereits in den Haushaltsjahren 2020/2021 zusätzlich geförderten 22 Frauenhausplätze sowie den Aufbau weiterer 15 zusätzlichen Plätze ab 2022, also die Finanzierung von insgesamt 37 zusätzlichen Frauenhausplätzen, werden 540.000 € im Haushaltsjahr 2022 bereitgestellt. Der Betrag wird dem Haushalt zugesetzt.
Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Umsetzung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2022 jeweils halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht nach Produktgruppen.
Zusätzliche Plätze können in den bestehenden Frauenhäusern zur Verfügung gestellt oder in einer weiteren Liegenschaft neu aufgebaut werden. Sofern für die zusätzlichen Plätze eine Liegenschaft neu errichtet oder eine bestehende umgebaut wird, müssen die Plätze und ihre Ausstattung für behinderte Frauen zugänglich und barrierefrei sein.
Je nach tatsächlichem Bedarf werden einige oder alle diese zusätzlichen Plätze pauschal finanziert, damit auch Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG II (z.B. Auszubildende, Studentinnen, EU-und Nicht-EU-Bürgerinnen, Geflüchtete Frauen) aufgenommen und betreut werden können.
Nach dem Aufbau der insgesamt 37 zusätzlichen Plätze wird überprüft, ob deren Anzahl den Bedarf abdeckt.
Begründung
Die Istanbul-Konvention verlangt von allen staatlichen Stellen die Vorhaltung bedarfsgerechter Schutz- und Versorgungseinrichtungen für Betroffene von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Frauenhäuser in ganz Deutschland und auch in Frankfurt hatten seit Jahren den Mangel an Frauenhausplätzen beklagt, der dazu führte, dass Frauen abgewiesen werden mussten. Hinzu kam, dass aufgrund des bisherigen Finanzierungssystems Frauen in Not ohne Anspruch auf ALG-II-Leistungen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten. 2020 gab es 128 Frauenhausplätze in Frankfurt, das entsprach einer Quote von 1,7 Plätzen pro 10.000 Einwohnerinnen. In Hessen lag der Durchschnitt 2020 bei 1,9 Plätzen. Mit dem Etat-Antrag E 27 vom 21.02.2020 wurde für Frankfurt eine Ausweitung um 37 zusätzliche Plätze und damit eine Quote von 2,0 Plätzen pro 10.000 Einwohnerinnen angestrebt. Die Erhöhung auf eine Quote minimal über dem hessischen Durchschnitt trägt der Tatsache Rechnung, dass die Frankfurter Frauenhäuser von Frauen von außerhalb Frankfurts aufgesucht werden, die ausreichenden Schutz nur durch einen größeren räumlichen Abstand zum Gewalttäter erlangen. Mit den in den Doppelhaushalt 2020/21 eingestellten Mitteln in Höhe von jährlich 366.000 € konnten nur 22 zusätzliche und pauschalierte Plätze eingerichtet werden. Sie sind seitdem durchgehend belegt. Mit diesem Etat-Antrag sollen diese Plätze erhalten und die bereits 2020 angestrebten insgesamt 37 zusätzlichen Plätze sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2022 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.05.2022 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) BFF-BIG und FRAKTION (= Ablehnung)