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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Vorlagentyp: Efraktionsunabhängig
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag beinhaltet eine Erhöhung des Zuschusses für den pädagogischen Mittagstisch um 405.000 € sowie die Stabilisierung der Mittel auf 950.000 €. Ziel ist es, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Mittagessen in verschiedenen Einrichtungen zu verbessern, um der Kinderarmut entgegenzuwirken und die Teilhabe zu fördern.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Zuschuss für die Förderung von Essen in Freizeiteinrichtungen / Pädagogischer Mittagstisch wird im Haushalt ab dem Jahr 2024 dauerhaft um 405.000 € erhöht und dem Etat des Jugendhilfeausschusses zugesetzt.

Begründung

Um die Entwicklungs- und Teilhabechancen von jungen Menschen zu verbessern, hat der Magistrat 2009 das Projekt "Pädagogischer Mittagstisch" aufgelegt. Mit diesem werden derzeit stadtweit insgesamt 46 Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Kirchengemeinden, Nachbarschaftszentren oder Vereine gefördert, die einen regelmäßigen Mittagstisch für Kinder und Jugendliche anbieten. Dabei verknüpfen sie das Angebot gleichzeitig mit pädagogischen Projekten wie Hausaufgabenbetreuung, Bewegungsangeboten oder der Förderung des Wissens um gesundheitsbewusste Ernährung. Dafür stehen aktuell jährlich 545.000,- € zur Verfügung. Aufgrund stark gestiegener Schülerzahlen und dem schleppenden Ausbau der Ganztagsschulen beschloss die Stadtverordnetenversammlung bereits im Doppelhaushalt 2020 / 2021 eine Erhöhung um 250.000,-€, von 545.000,- € auf 795.000,- €. Der Anmeldung eines Mehrbedarfs in Höhe von 250.000,- € zur Verstetigung der Mittel für den Haushalt 2022 wurde nicht entsprochen. Somit stehen seit dem Haushaltsjahr 2022 wieder 545.000,- € zur Verfügung. Frankfurt versteht sich als familienfreundliche und kinderfreundliche Stadt. Zudem hat die Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 sich mit breiter Mehrheit zur Bekämpfung von Kinderarmut und deren Auswirkungen bekannt. In unserer Stadt steht jedes 4. Kind bzw. Jugendlicher im Sozialleistungsbezug nach dem SGB II. Immer mehr Kinder sind wirklich arm. In den Einrichtungen treffen die Mitarbeitenden zunehmend auf hungrige Kinder. Es gibt Einrichtungen in der Kinder- und Jugendarbeit, die auf eigene Kosten Mittagessen für alle zahlen, zum Teil übernehmen dies auch pädagogische Fachkräfte privat. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, bedarf es einer Erhöhung der Zuschüsse für die Einrichtungen, die den pädagogischen Mittagstisch anbieten. Mindestens ebenso wichtig ist es, dass Einrichtungen, die bisher noch nicht an diesem Programm teilnehmen können, die Möglichkeit haben Anträge zu stellen. Der pädagogische Mittagstisch ist ein Erfolgsmodell, das sowohl der Kinder- und Jugendarmut entgegenwirkt und der Gesundheitspädagogik dient. Der Bedarf nach dem regelmäßigen Mittagstisch hat sich noch einmal deutlich erhöht. Dem gegenüber sind teilnehmende Einrichtungen aufgrund gestiegener Lebensmittelpreise durch die Inflation in der Situation das Angebot wieder einschränken zu müssen. Weiterhin sind Unterstützungsangebote in Form von Hausaufgabenbetreuung sowie Bewegungsangebote und die Bearbeitung von Ernährungsthemen aufgrund pandemiebedingter Auswirkungen immer wichtiger und gefragter. Die aktuelle Situation mit den steigenden Preisen durch verschiedene Krisen (Krieg in der Ukraine, Energiekrise, . .) verschärft den Bedarf an einer Grundessensversorgung. In den Einrichtungen der OKJA, die einen Pädagogischen Mittagstisch anbieten, wurde festgestellt, dass die Nachfrage nach einer warmen Mahlzeit signifikant zunimmt und mit den bestehenden Mitteln nicht mehr bedient werden kann. Mit der Erhöhung soll ab 2024 sichergestellt werden, dass das Angebot bei den bereits teilnehmenden Institutionen ausgebaut werden kann und dass mehr Einrichtungen an dem Programm teilnehmen können. Eine Bewilligung der zusätzlichen Mittel um 405.000,- € auf dann 950.000,- € und deren Verstetigung durch die Stadtverordnetenversammlung, würde im Antragsverfahren die Möglichkeit eröffnen, die bereits festgestellten Bedarfe der teilnehmenden Einrichtungen nach Erweiterung der Angebote zu berücksichtigen. Neue Einrichtungen, welche bereits ihr Interesse bekundet haben, könnten ebenfalls berücksichtigt werden. Die Erhöhung der Zuschüsse aufgrund von Kostensteigerungen bei Lebensmitteln durch die Inflation könnte berücksichtigt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 9. Februar 2024 brachte fraktionsunabhängig diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Soziales und Gesundheit angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio € · im Antragsjahr 2024 1.426 Mio € — preisbereinigt +0 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 28 · 27.06.2024
TO I, TOP 93
Angenommen
Der Vorlage E 479 wird im Rahmen der Vorlage E 484 zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung), Linke (= Annahme ohne Zusatz) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)

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