Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung
Zusammenfassung
Der Etatantrag fordert die sofortige Einstellung der Untersuchungen zur westlichen Trassenvariante 01 der Regionaltangente Ost. Dies geschieht aufgrund der negativen Auswirkungen auf Naturschutzgebiete und die Lebensqualität der Anwohner. Das erwartete Ergebnis ist eine Überprüfung der Machbarkeitsstudie und eine transparente Bürgerbeteiligung.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- In Bezug auf die mit Beschlussfassung § 3734 der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019 zu Etatantrag E 18/2019 "Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen" veranlasste Vorplanung mit Variantenuntersuchung für eine "Regionaltangente Ost" wird der Magistrat dazu aufgefordert, die im Magistratsbericht B 128 vom 08.04.2024 empfohlene weitere Untersuchung der westlichen Trassenvariante 01 sofort einzustellen.
- Zusätzliche Haushaltsmittel für weitere Untersuchungen einer Schienenverkehrstangente östlich und südlich von Frankfurt werden grundsätzlich erst dann zur Verfügung gestellt, wenn die auf Basis der vorgenannten Beschlussfassung und in Kooperation mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) sowie den lokalen Aufgabenträgern Wetteraukreis und Main-Kinzig-Kreis in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist und die Ergebnisse einer vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung auch für die untersuchten Trassenvarianten 02 bis 05 vorlegt wurden. Nach entsprechender Beratung in den Gremien der Stadt Frankfurt sowie einem angemessenen Bürgerbeteiligungsprozess hat dies durch einen neuen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu erfolgen.
Begründung
zu 1.) Die der erstaunten bis entsetzten Öffentlichkeit in der Pressekonferenz des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) vom 18. März 2024 sowie dem Magistratsbericht B 128 vom 08. April 2024 als sogenannte "Vorzugsvariante" vorgestellte westliche Trassenvariante 01 einer möglichen S-Bahnstrecke Regionaltangente Ost (RTO) entspricht nicht dem von der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2019 gefassten Beschluss § 3734 zu Etatantrag E 18/2019, einen Schienenring rund um zum Frankfurt zu schaffen, für den seinerzeit als Kerntrasse eine Linienführung von Bad Vilbel über Maintal-Bischofsheim, Offenbach, Sachsenhausen, Flughafen (Terminal 3), Zeppelinheim bis nach Mörfelden-Walldorf als Kerntrasse angedacht war. Stattdessen stellt die jetzt als "Vorzugstrasse" für weitere Untersuchungen empfohlene Trassenvariante 01 einen Schienenstrang quer durch den Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim hindurch dar, mit fatalen Folgen nicht nur für die dort befindlichen Naturschutz-, Landschaftsschutz- und Naherholungsgebiete, sondern auch für das Stadtbild und die Lebensqualität des Stadtteils. Von den negativen Auswirkungen auf die Kulturlandschaft der Streuobstwiesen, die örtliche Landwirtschaft, das gerade erst für 15 Millionen EUR sanierte Riedbad, die Anlage des Kleingartenvereins Möllers Wäldchen, die Sportanlagen in Enkheim sowie den Enkheimer und Fechenheimer Wald einmal ganz abgesehen. Unter diesen vorgenannten Gesichtspunkten ist die Aufwendung von Haushaltsmitteln für weitere Untersuchungen zur Trassenvariante 01 in keiner Weise vertretbar und würde dem Verbrennen von Steuergeldern gleichkommen. zu 2.) Wie sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, ist die Machbarkeitsstudie - entgegen der Darstellung im Magistratsbericht B128 / 2024 - noch nicht abgeschlossen, bei der Vorstellung des RMV vom 18. März 2024 handelt es sich lediglich um ein Zwischenergebnis. Zudem hat sich zwischenzeitlich - dank der Aufklärungsarbeit der vor Ort in Bergen-Enkheim gegründeten Bürgerinitiative - herausgestellt, dass bislang offenbar lediglich die Trassenvariante 01 ernsthaft geprüft wurde. Die Varianten 02 bis 05 wurden zwar in die Präsentation des Zwischenergebnisses mit aufgenommen, aber wohl nur um suggerieren zu wollen, dass die Variante 01 angeblich die am besten geeignete von mehreren Möglichkeiten sei. Diese Vorgehensweise, sollte sie sich bestätigen, ist zutiefst unseriös und widerspricht den Erfordernissen einer ergebnisoffenen Untersuchung diametral. Daher dürfen zusätzliche Haushaltsmittel - die über das Auftragsvolumen der Machbarkeitsstudie und sich daraus für die Stadt Frankfurt ohne bereits ableitende finanzielle Verpflichtungen hinausgehen - erst dann zur Verfügung gestellt werden, nachdem die Machbarkeitsstudie abgeschlossen ist und die Ergebnisse einer vereinfachten Nutzen-Kosten-Untersuchung auch für die untersuchten Trassenvarianten 02 bis 05 vorlegt wurden. Dass hierzu nach entsprechender Beratung in den Gremien der Stadt Frankfurt sowie einem angemessenen Bürgerbeteiligungsprozess ein neuer Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu fassen ist, versteht sich von selbst.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 5. Juni 2024 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im OBR 16 abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und Linke gegen BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 946) sowie AfD und BFF-BIG (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen WBE, CDU und BFF (= Kenntnis)