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Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Museumslandschaft Frankfurt stärken - Ankaufsetat ermöglichen

Vorlagentyp: ECDUSPDGRÜNE
1 SitzungAngenommen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Museumslandschaft Frankfurt stärken - Ankaufsetat ermöglichen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2020 ist ein Ankaufsetat für alle städtischen Museen in den Haushalt einzustellen und ein Konzept für die Vergabe der bereitgestellten Mittel zu erarbeiten. Dabei ist sicherzustellen, dass in 2020 und den Folgejahren alle städtischen Museen Neuerwerbungen für die Erweiterung des Sammlungsbestandes tätigen können. Die Höhe des jährlichen Ankaufsetats sollte mindestens 525 Tsd. € betragen und sich damit an der Summe der bereits im Haushalt 2019 verankerten Haushaltsposition "Maßnahme Nr. 5.002272" (525 Tsd. €) orientieren. Zudem wird der Magistrat gebeten zu ermitteln, welche finanziellen Mittel für eine nachhaltige Stärkung der Museumslandschaft Frankfurt in den nächsten 10 Jahren aufgewendet werden müssen und wie eine nachhaltige Unterstützung des Landes Hessen sichergestellt werden kann. Neben der Wiedereinführung eines Ankaufsetats gilt dies insbesondere für die Stärkung der Museumspädagogik und den Ausbau der Digitalisierung. Begründung: Frankfurt verfügt über eine weltweit anerkannte vielfältige Museumslandschaft in städtischer Trägerschaft. Die finanziellen Zwänge der Stadt haben in den vergangenen Jahren aber zu einer eingeschränkten finanziellen Ausstattung der Museen geführt. Ziel muss eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation in den Museen sein. So verfügen die Frankfurter Museen praktisch über keinen Ankaufsetat. Neben dem Präsentieren und Vermitteln gehört jedoch auch das Sammeln und Dokumentieren zu den originären Aufgaben eines Museums. Um dem gerecht zu werden, sind Neuerwerbungen zur Erweiterung des Sammlungsbestandes notwendig. Diese Situation ist besonders schmerzlich für das Museum für Moderne Kunst. Aber auch andere städtische Museen sind bei Erwerbsgeschäften zur Erweiterung ihrer wichtigen Sammlungen auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Die Festsetzung eines Ankaufsetats ist sinnvoll, damit die städtischen Museen flexibel auf günstige Marktsituationen reagieren, aber gleichzeitig auch zuverlässig planen können. Zudem gilt es für die Museen, Defizite im Bereich der Museumspädagogik und der Digitalisierung aufzuarbeiten.

Inhalt

Etatantrag vom 25.01.2019, E 45

Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Museumslandschaft Frankfurt stärken - Ankaufsetat ermöglichen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 199 vom 02.11.2018, Entwurf Haushalt 2019 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2019 - 2022. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2019, § 3734, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Haushaltsjahr 2020 ist ein Ankaufsetat für alle städtischen Museen in den Haushalt einzustellen und ein Konzept für die Vergabe der bereitgestellten Mittel zu erarbeiten. Dabei ist sicherzustellen, dass in 2020 und den Folgejahren alle städtischen Museen Neuerwerbungen für die Erweiterung des Sammlungsbestandes tätigen können. Die Höhe des jährlichen Ankaufsetats sollte mindestens 525 Tsd. € betragen und sich damit an der Summe der bereits im Haushalt 2019 verankerten Haushaltsposition "Maßnahme Nr. 5.002272" (525 Tsd. €) orientieren. Zudem wird der Magistrat gebeten zu ermitteln, welche finanziellen Mittel für eine nachhaltige Stärkung der Museumslandschaft Frankfurt in den nächsten 10 Jahren aufgewendet werden müssen und wie eine nachhaltige Unterstützung des Landes Hessen sichergestellt werden kann. Neben der Wiedereinführung eines Ankaufsetats gilt dies insbesondere für die Stärkung der Museumspädagogik und den Ausbau der Digitalisierung.

Begründung: Frankfurt verfügt über eine weltweit anerkannte vielfältige Museumslandschaft in städtischer Trägerschaft. Die finanziellen Zwänge der Stadt haben in den vergangenen Jahren aber zu einer eingeschränkten finanziellen Ausstattung der Museen geführt. Ziel muss eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Situation in den Museen sein. So verfügen die Frankfurter Museen praktisch über keinen Ankaufsetat. Neben dem Präsentieren und Vermitteln gehört jedoch auch das Sammeln und Dokumentieren zu den originären Aufgaben eines Museums. Um dem gerecht zu werden, sind Neuerwerbungen zur Erweiterung des Sammlungsbestandes notwendig. Diese Situation ist besonders schmerzlich für das Museum für Moderne Kunst. Aber auch andere städtische Museen sind bei Erwerbsgeschäften zur Erweiterung ihrer wichtigen Sammlungen auf bürgerschaftliches Engagement angewiesen. Die Festsetzung eines Ankaufsetats ist sinnvoll, damit die städtischen Museen flexibel auf günstige Marktsituationen reagieren, aber gleichzeitig auch zuverlässig planen können. Zudem gilt es für die Museen, Defizite im Bereich der Museumspädagogik und der Digitalisierung aufzuarbeiten.Zuständige Ausschüsse: Kultur- und Freizeitausschuss Versandpaket: 28.01.2019

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2019 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 14.02.2019 im Kultur- und Freizeitausschusses angenommen.

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Zur Haushaltsanalyse

21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Ausgaben 2025: 91 Mio € · im Antragsjahr 2019 70 Mio € — preisbereinigt +6 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 28 · 14.02.2019
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage E 45 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen E 193) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER ÖkoLinX-ARL ( = Annahme)

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