Produktbereich: 36 Wirtschaftsförderung Produktgruppe: 36.01 Wirtschaftsförderung Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität
Zusammenfassung
Der Antrag der AfD sieht vor, die Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im Haushalt 2024/25 ersatzlos zu streichen. Dies wird mit der hohen Verschuldung der Stadt und der politischen Verantwortung auf Bundesebene begründet. Das erwartete Ergebnis ist die Ablehnung des Antrags durch die Stadtverordnetenversammlung.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die im Haushalt eingestellte Förderung der Ladeinfrastruktur für E-Mobilität (Projektnummer 5.007572) für die Jahre 2024 und 2025 in Höhe von 6,34 Mio. Euro und 9,87 Mio. Euro, insgesamt 16,21 Mio. Euro, werden ersatzlos gestrichen.
Ebenso werden die in der Vorausplanung für die Folgejahre hierfür eingeplanten finanziellen Mittel in Höhe von 10,89 Mio. Euro (2026) und 9,89 Mio. Euro (2027), insgesamt 20,87 Mio. Euro, gestrichen.
Begründung
Zu den erforderlichen kommunalen Aufgaben der Stadt Frankfurt gehört es nicht, eine finanzielle Förderung einer gewünschten oder angemessenen Ladeinfrastruktur für E-Mobilität vorzunehmen. Die Entscheidung zur Förderung der E-Mobilität ist eine politische Entscheidung auf Bundesebene, insofern haben hier der Bund und die Länder für deren Umsetzung zu sorgen bzw. diese an private Anbieter zu delegieren oder für diese attraktiv zu machen. Inwieweit die groß angelegte Elektrifizierung des Individualverkehrs tragfähig und sinnvoll ist, wird die Zukunft zeigen. Aktuell sinken die Absatzzahlen von E-Autos drastisch, u.a. aufgrund der hohen Anschaffungskosten und des hohen Strompreises. Auf jeden Fall sollte hier Technologieoffenheit gelten, gerade auch in Anbetracht der völlig aus dem Ruder gelaufenen sogenannten Energiewende in Deutschland. Hinzu kommt die hohe Verschuldung der Stadt, die eine solche Förderung grundsätzlich ausschließen sollte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 01.07.2024 im Ausschusses für Mobilität und Smart-City abgelehnt.
36.01 Wirtschaftsförderung
Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2024 49 Mio € — preisbereinigt -29 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme)