Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse in Frankfurt am Main, um die städtischen Finanzen nachhaltig zu konsolidieren und die Verschuldung zu reduzieren. Dies ist notwendig, da der Schuldenstand der Stadt auf über 2,5 Milliarden Euro gestiegen ist und bis 2026 auf fünf Milliarden Euro ansteigen könnte.
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für eine kommunale Schuldenbremse vorzulegen.
Dieses Konzept einer Schuldenbremse soll in der Hauptsatzung verankert werden und die folgenden Eckpunkte beinhalten:
- Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Netto-Neuverschuldung aufzustellen.
- Nur bei einer deutlich negativen konjunkturellen Entwicklung dürfen Rücklagen aufgelöst werden, um den Haushalt auszugleichen. In konjunkturellen Phasen des Aufschwungs sind nach Möglichkeit Rücklagen zu bilden.
- Bei Naturkatastrophen, einem umfassenden Cyberangriff, einem großflächigen Blackout oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle der Stadt entziehen und die städtische Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Ziffer 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
Begründung
Der Schuldenstand der Stadt Frankfurt ist mit über 2,5 Milliarden Euro so hoch wie seit 15 Jahren nicht mehr. Laut Bericht des Revisionsamts über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2022 (s. Frankfurter Rundschau, 17.05.2024), betragen die "Effektivschulden", inklusive Beihilfeverpflichtungen und Pensionszahlungen, 4,6 Milliarden Euro. Bis 2026 soll der Schuldenstand ohne diese Verbindlichkeiten auf fünf Milliarden Euro steigen. Diese Entwicklung ist gerade angesichts der hohen Einnahmen der Stadt, resultierend vor allem aus der Gewerbesteuer, nicht zwangsläufig. Die Stadt muss sparsamer und somit auch nachhaltiger mit den hohen Steuereinnahmen umgehen. Mit einer Schuldenbremse, wie sie inzwischen auch für den Bund im Grundgesetz, das Land Hessen in der Landesverfassung und in den Satzungen zahlreicher Kommunen verankert worden ist, kann ein wichtiger Beitrag zu einer Entschuldung der Stadt und zum Erhalt der eigenen finanziellen Gestaltungskraft geleistet werden. Angesichts des für die kommenden Jahre prognostizierten weiteren Anstiegs des Schuldenstands ist es überfällig, dieser Entwicklung entgegenzutreten und den politischen Willen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung verbindlich festzuschreiben. Alle freiwilligen städtischen Leistungen müssen einer grundsätzlichen kritischen Analyse unterzogen, konsequent hinterfragt und gegebenenfalls korrigiert werden, auch wenn das ebenso unbequem wie unpopulär sei. Auch die Standards städtischer Leistungen müssen auf Einsparpotentiale hin überprüft werden. Der Magistrat hat die Aufgabe, kontinuierlich sämtliche Ausgaben kritisch zu hinterfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling
Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2024 9 Mio € — preisbereinigt -1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)