Produktbereich: 30 Büro OB/Betreuung der Gremien Produktgruppe: 30.03 Betreuung des Magistrats
Zusammenfassung
Der Antrag sieht vor, die Positionen der Stadtbezirksvorsteher in Frankfurt am Main abzuschaffen, da diese seit der Einführung der Ortsbeiräte als überflüssig gelten. Die Einsparungen von jährlich etwa 600.000 Euro sind in Zeiten steigender Verschuldung nicht mehr gerechtfertigt.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf die Bestellung von Stadtbezirksvorstehern zu verzichten. Nach dem Ablauf der Dienstzeit der derzeitigen Amtsinhaber werden die Positionen in allen Stadtbezirken nicht mehr besetzt.
Begründung
Das Amt des Stadtbezirksvorstehers in Frankfurt wurde im Jahr 1868 eingeführt. Mit der Einführung der Ortsbeiräte im Jahr 1972 ist dieses Amt eigentlich überflüssig geworden. Die Aufwandsentschädigung für Stadtbezirksvorsteher beträgt derzeit jährlich etwa 600.000 Euro, zuzüglich Ersatz des Verdienstausfalls und der Fahrtkosten. Diese Aufwendungen für die Stadt sind gerade in diesen Jahren der steigenden Verschuldung nicht mehr begründbar, obwohl viele Stadtbezirksvorsteher ihr Ehrenamt sicherlich gut und bürgernah ausüben. Außerdem haben sich durch die Digitalisierung und den damit verbundenen Möglichkeiten für die Bürger, sich über die Institutionen und Angebote der Stadt zu informieren, die Aufgaben der Stadtbezirksvorsteher geändert und in vielen Bereichen auch verringert. Die verbleibenden Aufgaben können funktionsbezogen verteilt werden u.a. an Ortsvorsteher, Sozialbezirksvorsteher, Seniorenbeauftragte, Kinderbeauftragte oder Schiedsleute. Daher kann auf Stadtbezirksvorsteher künftig verzichtet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
30.03 Betreuung des Magistrats
Ausgaben 2025: 5 Mio € · im Antragsjahr 2024 5 Mio € — preisbereinigt -2 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung)