Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling Städtische Schuldenbremse einführen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einführung einer kommunalen Schuldenbremse für die Stadt Frankfurt vor, um die verschuldete Finanzlage der Stadt langfristig zu stabilisieren. Angesichts steigender Schulden soll ein Konzept entwickelt werden, das nachhaltige Haushaltskonsolidierung und verantwortungsvollen Umgang mit Steuereinnahmen sicherstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung ein Konzept für eine kommunale Schuldenbremse für die Stadt Frankfurt vorzulegen. Dieses Konzept einer Schuldenbremse soll in der Hauptsatzung verankert werden und die folgenden Eckpunkte beinhalten:
- Der Haushalt ist grundsätzlich ohne Netto-Neuverschuldung aufzustellen.
- Nur bei einer deutlich negativen konjunkturellen Entwicklung dürfen Rücklagen aufgelöst werden, um den Haushalt auszugleichen. In konjunkturellen Phasen des Aufschwungs sind nach Möglichkeit Rücklagen zu bilden.
- Bei Naturkatastrophen, einem umfassenden Cyberangriff, einem großflächigen Blackout oder anderen außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle der Stadt entziehen und die städtische Finanzlage erheblich beeinträchtigen, kann von Ziffer 1 abgewichen werden. Die Abweichung ist mit einem Tilgungsplan zu verbinden. Die Kredite sind binnen eines angemessenen Zeitraums zurückzuführen.
Begründung
Der Schuldenstand der Stadt Frankfurt ist von 2,7 Milliarden Euro zum Ende des Jahres 2024 nach aktuellem Stand zum Ende des Jahres 2025 schon auf mehr 3,5 Milliarden Euro gestiegen. Laut Vorausplanung des vorliegenden Haushaltsentwurfs soll dieser Schuldenstand bis zum Ende des Jahres 2029 sogar auf über 6,0 Milliarden Euro steigen. Dies sollte aus Verantwortung für zukünftige Entwicklungsmöglichkeiten der Stadt Frankfurt und im Hinblick auf die Belastungen für kommende Generationen nicht hingenommen werden.
Und diese Entwicklung ist gerade angesichts der hohen Einnahmen der Stadt, resultierend vor allem aus der Gewerbesteuer, nicht zwangsläufig. Die Stadt muss sparsamer und somit auch nachhaltiger mit den hohen Steuereinnahmen umgehen. Mit einer Schuldenbremse, wie sie inzwischen auch für den Bund im Grundgesetz, das Land Hessen in der Landesverfassung und in den Satzungen zahlreicher Kommunen verankert worden ist, kann ein wichtiger Beitrag zu einer Entschuldung der Stadt und zum Erhalt der eigenen finanziellen Gestaltungskraft geleistet werden.
Angesichts des für die kommenden Jahre prognostizierten weiteren Anstiegs des Schuldenstands ist es überfällig, dieser Entwicklung entgegenzutreten und den politischen Willen zur nachhaltigen Haushaltskonsolidierung verbindlich festzuschreiben.
Alle freiwilligen städtischen Leistungen müssen einer grundsätzlichen kritischen Analyse unterzogen und konsequent hinterfragt und gegebenenfalls korrigiert werden, auch wenn das ebenso unbequem wie unpopulär sei. Auch die Standards städtischer Leistungen müssen auf Einsparpotentiale hin überprüft werden. Der Magistrat hat die Aufgabe, kontinuierlich sämtliche Ausgaben kritisch zu hinterfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2026 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling
Ausgaben 2025: 9 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Volt und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie AfD (= Annahme)