Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.04 Ordnung und Sicherheit
Zusammenfassung
Der Antrag der AfD sieht vor, dass die Stadt Frankfurt die Veranstalter von kommerziellen Veranstaltungen an den Kosten für Sicherheitsmaßnahmen beteiligt. Dies soll insbesondere bei Veranstaltungen geschehen, die hohe Gewinne erzielen. Ziel ist es, die Einnahmen zur Unterstützung des städtischen Vereinswesens zu verwenden.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Sicherheit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
An den Kosten, die die Stadt Frankfurt für Sicherheitsmaßnahmen bei kommerziellen Veranstaltungen zu tragen hat, werden die jeweiligen Veranstalter angemessen beteiligt. Die Angemessenheit liegt im Ermessen des Magistrats und soll die Höhe des Gewinns des Veranstalters berücksichtigen. Die hierdurch von der Stadt eingenommene finanzielle Beteiligung wird zur Unterstützung des städtischen Vereinswesens verwendet.
Begründung
In Frankfurt finden zahlreiche Großveranstaltungen statt, die besondere Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Die Kosten hierfür werden bislang teilweise vom Land Hessen (Kosten für Polizei) und teilweise von der Stadt Frankfurt getragen (Ordnungskräfte, Absperrungen von Straßen etc.). Die Veranstalter werden in der Regel an diesen Kosten nicht beteiligt. Soweit die Veranstalter keine Gewinne erzielen, ist eine Kostenbeteiligung für Sicherheitsmaßnahmen nicht angemessen. Mit einigen Veranstaltungen werden jedoch erhebliche Gewinne erzielt, sodass eine Beteiligung der Veranstalter an den Kosten für Sicherheitsmaßnahmen gerechtfertigt ist. Der Magistrat soll daher beauftragt werden, ein entsprechendes Konzept für die finanzielle Beteiligung von Veranstaltern an Sicherheitsmaßnahmen zu erarbeiten. Profitieren soll von diesen Einnahmen das Frankfurter Vereinswesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.07.2024 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)