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Pflichtaufgaben ohne Frankfurt-Aufschlag erfüllen

Vorlagentyp: EAfD
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, die selbstgesetzten Standards bei der Erfüllung gesetzlicher Pflichtaufgaben auf ein normales Maß zurückzuführen. Dies soll dazu beitragen, erhebliche Einsparungen im städtischen Haushalt zu erzielen, da die Stadt Frankfurt durch überhöhte Standards in verschiedenen Bereichen, wie der Kinderbetreuung, finanziell belastet wird.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichtaufgaben die hohen selbstgesetzten Standards grundsätzlich auf das erforderliche Normalmaß zurückzudrehen. Sollte eine absolute Notwendigkeit gesehen werden, einzelne Pflichtaufgaben weiterhin mit erhöhten Standards zu erfüllen, so ist der Magistrat aufgefordert eine solche Ausnahme ausführlich und jährlich neu zu begründen.

Begründung

Begründung: Vor zwei Jahren machte der Präsident des Landesrechnungshofs in einer Sitzung des Frankfurter Sonderausschusses für Controlling und Revision deutlich, dass die Stadt Frankfurt viele Millionen Euro sparen könnte, wenn sie ihre Pflichtaufgaben ohne einen Frankfurt-Aufschlag erfüllen würde. Als Beispiele seien erweiterte Standards bei der Kinderbetreuung oder eine Nichterhebung von Beiträgen genannt. Nur noch in begründeten Einzelfällen sollte es einen solchen Frankfurt-Aufschlag geben. Dies kann der Fall sein, wenn z.B. bei Erziehern ein etwas höheres Gehalt notwendig ist, damit diese Arbeitnehmer in Frankfurt gehalten werden können. Denn aufgrund der höheren Mieten und Lebenshaltungskosten in Frankfurt kann hier eine Abweichung vom Standard im Interesse der Stadt sein, auch wenn die daraus resultierenden finanziellen Mehrkosten eine Belastung für den Haushalt darstellen. Diese Einzelfälle ändern aber nichts daran, dass eine grundsätzliche Änderung und Überprüfung des Status Quo in der Frage der selbstgesetzten Standards angebracht ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Mai 2024 brachte AfD diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 27 · 24.06.2024
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage E 433 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO II, TOP 22
Abgelehnt
Die Vorlage E 433 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION gegen AfD und BFF-BIG (= Annahme)

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