Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 32 Personal und Organisation
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Für sämtliche Ämter und Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt wird ein Stellenplan erstellt und umgesetzt, der den tatsächlichen Bedarf gemessen an den zu erbringenden Leistungen abbildet. Dabei sind die zu erwartenden Abwesenheiten der Beschäftigten vollumfänglich als Ausfallzeiten in der Planung zu berücksichtigen. Sind Abwesenheitszeiten individuell nicht konkret voraussagbar (wie z.B. längere Erkrankung oder Elternzeit) wird der Durchschnittswert der Abwesenheitstage der letzten 3 Jahre bezogen auf einen bestimmten Abwesenheitsgrund für ein Amt oder Eigenbetrieb zugrunde gelegt.
- Die geplanten Stellen sind zu 100 Prozent zu besetzen.
Begründung
In der Frankfurter Stadtverwaltung sind durchschnittlich nur rund 81 Prozent der Stellen besetzt. Die Beschäftigten müssen aber 100 Prozent Leistung erbringen. Dieses Missverhältnis muss ein Ende haben. Die strukturelle Unterbesetzung spart Kosten, allerdings auf dem Rücken der Beschäftigten und zu Lasten der Daseinsvorsorge. Das Arbeitspensum der Stadtverwaltung hat in Folge der wachsenden Stadt in den letzten Jahren zugenommen. Das Personalamt macht in diesem Zusammenhang auf immer mehr krankheitsbedingte Ausfälle aufmerksam. Der Stellenplan muss die Ausfallzeiten wegen Erkrankungen inkl. Reha-Maßnahmen ebenso wie tariflich (z. B. Urlaub, Sonderurlaub, Bildungsurlaub, Fort- und Weiterbildung, etc.) und gesetzlich (z. B. Elternzeit, Bildungsurlaub, Personalratsarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, etc.) begründete Abwesenheiten einkalkulieren. Die Stadt hat hier eine doppelte Verantwortung. Einmal ist sie der Bevölkerung der Stadt in allen öffentlichen Bereichen eine leistungsfähige Verwaltung schuldig. Es geht hierbei nicht nur um die Beseitigung der unzumutbaren Zustände wie z. B. bei der Ausländerbehörde, im Gesundheitsamt oder der Branddirektion, sondern auch um den Umgang mit öffentlichen Mitteln. Weil viele Ämter und Eigenbetriebe unterbesetzt sind, können zum Beispiel Bauprojekte nicht adäquat kontrolliert und begleitet werden. Mit der Folge, dass immense Mehrkosten entstehen. Die Stadt trägt auch Verantwortung für ihre Beschäftigten. Es darf nicht sein, dass die Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Gesundheit und der Arbeitnehmer*innenrechte der städtischen Mitarbeiter*innen erreicht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 08.07.2024 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung abgelehnt.
98 Zentrale Finanzwirtschaft
Ausgaben 2025: 1.050 Mio € · im Antragsjahr 2024 940 Mio € — preisbereinigt +9 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme)