Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft Produktgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um 30 Punkte im Doppelhaushalt 2024/2025 vor. Dies soll dazu dienen, notwendige Mittel für Investitionen in der Stadt zu generieren. Erwartet werden Mehreinnahmen von ca. 100 Millionen Euro, die den Handlungsspielraum der Stadt erweitern.
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Thema Wirtschaft und Tourismus verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Doppelhaushalt 2024/2025 wird der Hebesatz der Gewerbesteuer um 30 Punkte erhöht.
Begründung
Mit der Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes werden notwendige Mittel für die Stadt eingenommen, um damit Investitionen zu tätigen. Mit der moderaten Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze werden Mehreinnahmen von ca. 100 Mio. Euro generiert. Damit werden die kommunalen Einnahmen spürbar erhöht und der städtische Handlungsspielraum erweitert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 09.07.2024 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen Linke (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)