Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Öffentliches Toilettenwesen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Ausbau kostenloser öffentlicher Toiletten in Frankfurt, um Gendergerechtigkeit und Barrierefreiheit zu gewährleisten. Dies soll die Mobilität und Teilhabe aller Bürger*innen am öffentlichen Leben verbessern. Die Stadtverordnetenversammlung hat den Antrag jedoch abgelehnt.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die notwendigen Mittel für die Planung, Sanierung, Errichtung und den Betrieb von entgeltfreien öffentlichen Toiletten werden in den Doppelhaushalt 2024/2025 ff. eingestellt.
- Alle öffentlichen Toiletten werden entgeltfrei angeboten. Bei allen Toilettenanlage muss die Barrierefreiheit gegeben sein.
- Hygieneprodukte werden in allen öffentlichen Sanitärräumen kostenlos den Nutzer*innen zur Verfügung gestellt.
Begründung
Toiletten stellen einen wichtigen Teil der Infrastrukturversorgung, Daseinsvorsorge und städtischen Mobilität dar - sie schaffen Zugang zu öffentlichem Raum. Die geringe Anzahl der öffentlichen Toiletten in Frankfurt begünstigt Wildpinkeln und veranlasst viele Menschen, vor allem auch mit Blasenbeschwerden, Inkontinenz und Menstruation, Schwangere oder Eltern kleiner Kinder ihre Mobilität und Teilhabe am öffentlichem Leben einzuschränken. Seit Jahren fordern die Bürger*innen Frankfurts mehr öffentliche Toiletten. Besonders in den Sommermonaten ist der Bedarf nach gut erreichbaren, öffentlichen Toiletten groß. Im Frühjahr 2023 wurde das neue Toilettenkonzept nach langer Verzögerung endlich beschlossen. Das vorgestellte Konzept ist jedoch unzureichend, denn die neu geplanten Toiletten sind bei Weitem nicht ausreichend, vor allem, da einige Stadtteile vernachlässigt wurden. Es braucht einen substanziellen Ausbau der Toiletten im gesamten Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Entgeltfreiheit und Barrierefreiheit. Damit dieses Vorhaben endlich Wirklichkeit wird, werden die entsprechenden Mittel im Haushalt gesondert ausgewiesen und in entsprechendem Umfang eingestellt. Nicht nur der Betrieb muss finanziert werden, sondern auch Neubau und Sanierung sollen bedacht werden. Zentral ist dabei, dass öffentliche Toiletten jeder Person kostenfrei zur Verfügung gestellt werden müssen. Besonders ungerecht ist, dass es an einigen Orten eine strukturelle Diskriminierung von Frauen* gibt: Während Pissoirs kostenlos angeboten werden, wird für die Nutzung vieler Sitztoiletten eine Benutzungsgebühr erhoben (z.B. im Holzhausenpark). Die heutige Toilettensituation im öffentlichen Raum widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes und benachteiligt Frauen*. Der Berliner Verein "Buschfunk Bündnis" setzt sich für die gerechte Verteilung und Konzipierung von Toiletten in der Stadt ein und fordert einen massiven Ausbau von angemessenen Toiletten für Frauen*. Dazu wurde das Berliner Toilettenkonzept analysiert und ein Überhang von Männertoiletten festgestellt. Die Kampagne kann als Vorbild dienen, um gendergerechte Aspekte bei der Toilettenkonzeption zu berücksichtigen und eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Toilettenproblem voranzutreiben. Diesen Blick gilt es auch in Frankfurt zu schärfen. Ebenso wie Toilettenpapier, Seife und Papierhandtücher sollten Menstruationsartikel zur Grundausstattung jeder öffentlichen Toilette zählen. Das kostenlose Angebot an Menstruationsartikeln kann Personen im Alltag unterstützen, die von einer unregelmäßigen Menstruation betroffen sind und gerade keine notwendigen Hygieneartikel zur Hand haben. Mit der Ausgabe von Menstruationsartikeln in öffentlichen Toiletten kann zudem erreicht werden, die finanzielle Mehrbelastung durch die Menstruation und mögliche Zugangsschwierigkeiten zu den entsprechenden Produkten zu verringern. Die Bereitstellung dieser Produkte ist somit nicht nur ein wichtiges Signal für die Enttabuisierung des Themas Menstruation, sondern kann eine wirksame Maßnahme sein, um Periodenarmut zu bekämpfen. Bei der Planung der öffentlichen Toiletten müssen energetische Gesichtspunkte und die Erkenntnisse der Angstraumforschung einbezogen werden. Schließlich sind genug Gelder für einen reibungslosen und hygienischen Betrieb mit Beschäftigungsverhältnissen, die mindestens tariflich entlohnt werden, bereitzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Ausgaben 2025: 97 Mio € · im Antragsjahr 2024 94 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage E 476) zu Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) zu Ziffer 3.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)