Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.06 Beteiligungsmanagement Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften KEG ausschließlich in öffentliche Hand
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Überführung der Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand, um die Kontrolle über die Wohnraumversorgung zu sichern. Dies soll helfen, die Wohnungsnot in Frankfurt zu lindern und sicherzustellen, dass öffentliche Grundstücke nicht für Spekulationen genutzt werden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat wird beauftragt, die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand zu überführen.
- Die Weiterveräußerung von Liegenschaften und Wohnobjekten durch die KEG soll ausschließlich an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft ABG Holding erfolgen.
Begründung
Die KEG wurde 1995 als Public-Private-Partnership-Unternehmen für die Entwicklung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften und deren Umnutzung für zivile Zwecke gegründet. Seitdem sind die Stadt Frankfurt am Main und die Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH (BSMF) zu jeweils 50 Prozent Anteilseigner*innen des Unternehmens. Die BSMF ist ein privater Dienstleister. Zielsetzung der KEG ist der Erwerb und die Entwicklung brachliegender Flächen, deren bisherige Nutzung für andere Zwecke, vornehmlich des Wohnungsbaus, geändert werden soll. Unternehmensgegenstand ist unter anderem: "Soweit es wirtschaftlich und städteplanerisch zweckmäßig erscheint, ist die Gesellschaft zudem berechtigt, mittel- und ggf. auch längerfristige Nutzungsverhältnisse (bspw. Vermietung an Dritte) zu begründen" (Beteiligungsbericht 2022: 78). In Frankfurt verschärft sich die Wohnungsnot seit Jahren: Zahlreiche Menschen haben große Schwierigkeiten angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. Um breite Schichten, vor allem Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, mit ausreichend Wohnraum versorgen zu können, müssen verschiedenste wohnungspolitische Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Die Entwicklung von mindergenutzten Flächen für den Wohnungsbau ist ein wichtiger Baustein, um das Wohnungsangebot in Frankfurt zu erhöhen und die Wohnungsnot zu lindern. Wohnen ist integraler Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt: Die Stadt Frankfurt schafft zu wenig leistbaren Wohnraum, vor allem für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen oder für diejenigen, die teilweise seit Jahren in Notunterkünften leben müssen. Die KEG als Public-Private-Partnership zu führen, heißt erstens eine Vergabe öffentlicher Aufträge an private Gesellschaften, die dadurch Gewinne erzielen. Das steht im Widerspruch zur öffentlichen Daseinsvorsorge: Die öffentliche Hand orientiert sich am Gemeinwohl, während private Unternehmen eine Gewinnmaximierung anstreben. Es ergeben sich dadurch oftmals Probleme wie Kostenexplosionen, zeitliche Verzögerungen und nicht zuletzt Qualitätsmängel. Zweitens gehen Arbeitsplätze und wichtiges Know-how im öffentlichen Dienst verloren. Drittens unterliegen private Unternehmen viel geringeren Informationspflichten, z.B. bzgl. Geschäftsberichten und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen. Die KEG als Public-Private-Partnership sorgt für volle Auftragsbücher bei privaten Unternehmen statt bei der öffentlichen Hand. Sie stärkt die Abhängigkeit zu privaten Gesellschaften, die oft anfälliger für Krisen, wie z.B. Insolvenzen, sind. Daseinsvorsorge darf nicht (teil-)privatisiert werden. Öffentliche Grundstücke dürfen nicht zum Zweck der Spekulation oder Gewinnmaximierung, sondern ausschließlich an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und öffentliche Wohnungsgesellschaften weiterveräußert bzw. im Erbbaurecht vergeben werden. Die öffentliche Daseinsvorsorge muss wieder in die öffentliche Verantwortung der Stadt. Um die volle Kontrolle und Transparenz über die Versorgung mit Wohnraum sowie der Preisgestaltung der Mieten zu gewinnen, ist es notwendig, dass die KEG zu 100 Prozent in städtische Hand überführt wird. Die KEG steht in der Verantwortung, Frankfurter*innen mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Diesen Auftrag kann sie nur erfüllen, wenn der Einfluss der Kommune auf das Unternehmen substanziell ausgeweitet und mehrheitlich gesichert wird. Die KEG gehört in ausschließlich öffentliche Hand.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.07.2024 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) sowie Linke und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Gartenpartei (= Annahme)