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Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Planungsphase Schutzzentrum: Hilfe bei häuslicher Gewalt

Vorlagentyp: ECDU
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht die Bereitstellung von 50.000 € für die Errichtung eines Zentrums für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt vor. Angesichts der hohen Anzahl häuslicher Gewaltfälle in Frankfurt wird eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen angestrebt. Das Zentrum soll betroffenen Frauen und Kindern umfassende Unterstützung bieten.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

In Zusammenarbeit mit dem Land Hessen und den bereits aktiven Trägern von Frauenhäusern, Beratungs- und Hilfseinrichtungen werden

2026

50.000 €

zur Realisierung eines Zentrums für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder zweckbestimmt aus vorhandenen Mitteln bereitgestellt. Das Geld soll für eine Bedarfsanalyse und Vorplanungen verwendet werden.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im Haushaltsjahr 2026 erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung dieses Beschlusses ist der Stadtverordnetenversammlung binnen sechs Monaten zu berichten.

Begründung

Pro Jahr werden alleine in Frankfurt über 2.000 Fälle häuslicher Gewalt registriert, rund 80 Prozent der Opfer sind Frauen. Die Polizei schätzt, dass 75 - 98 Prozent aller Taten im Dunkelfeld liegen.

Mit einem "Zentrum für Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt für Frauen und Kinder" kann ein Ort geschaffen werden, an dem die unterschiedlichen Institutionen, die mit dem Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder befasst sind, noch enger zusammenarbeiten. Dieses Zentrum soll als zentrale Anlaufstelle dienen, in dem betroffene Frauen und Kinder schnell, unbürokratisch und umfassend Unterstützung erhalten - juristisch, polizeilich, psychologisch und sozial.

Als Vorbild der engen Vernetzung und engen Kooperation können hier die Häuser des Jugendrechts dienen. Ein solches Zentrum wäre nicht nur ein starkes Signal für den Schutz von Menschen, die Opfer von häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft geworden sind, sondern auch ein bedeutender Schritt im kommunalen Kampf gegen häusliche Gewalt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 13. Januar 2026 brachte CDU diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 11
Abgelehnt
Die Vorlage E 41 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
LinkeFDP
Ablehnung:
AfDBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)ÖkoLinX-ELF (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: Linke und FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 41 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)

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