Produktbereich: 98 Finanzen Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzwirtschaft Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung…
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Produktbereich: 98 Finanzen Produktgruppe: 98.05 Zentrale Finanzwirtschaft Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.06 Verkehrseinrichtungen
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt plant die Einführung eines Lärmemissionsbeitrags für Kurzstreckenflüge, um umweltfreundlichere Mobilitätsangebote zu fördern. Der Beitrag soll dazu beitragen, die Lärmbelastung zu reduzieren und den öffentlichen Nahverkehr zu unterstützen.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenAntrag
zstreckenflüge Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 21 vom 08.03.2024, Entwurf Doppelhaushalt 2024/25 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2024-2027. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.07.2024, § 4994 , dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadt Frankfurt führt einen Lärmemissionsbeitrag ein, der für Kurzstreckenflüge in Höhe von 15 Euro pro Passagier*in für alle Flüge bis 600 Kilometer ab Frankfurter Flughafen erhoben wird.
Begründung
Mobilität ist ein hohes Kulturgut. Die Linke im Römer will die Mobilität deshalb auch nicht einschränken oder verbieten, aber - insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels - alternative und weniger umweltbelastende Mobilitätsangebote unterstützen. Da es im Bereich der Kurzstreckenflüge attraktive Angebote der Deutschen Bahn und anderer Anbieter*innen ohne großen zeitlichen Mehraufwand gibt, möchten wir mit der Abgabe eine Lenkungswirkung hin zum Bahnverkehr bewirken. Der Lärmzuschlag für Kurzstreckenflüge dient dabei als ein zusätzlicher Hebel zu der im Klimakompromiss der Bundesregierung vorgesehenen Mehrwertsteuersenkung auf Bahntickets. Durch die Nord-West-Landebahn hat Fluglärm, insbesondere in den in Flugrouten liegenden Stadtteilen, enorm zugenommen. In den kommenden Jahren muss die Stadt in Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung investieren. Der Lärmemissionsbeitrag soll einerseits zum Lärmschutz für städtische Einrichtungen verwendet werden, aber auch dem ÖPNV zugutekommen, um die Nutzung dieses Mobilitätsangebotes so komfortabel, barrierefrei und günstig wie möglich gewährleisten zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. Mai 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.
98.05 Zentrale Finanzleistungen
Ausgaben 2025: 11 Mio € · im Antragsjahr 2024 10 Mio € — preisbereinigt +1 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)