Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.04 Klimaschutz und Klimaanpassung
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einrichtung eines Klimaschutzfonds im Doppelhaushalt 2024/2025 vor, der mit 700 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Ziel ist die Erreichung der Klimaneutralität Frankfurts bis 2035 durch umfassende Sofortmaßnahmen in verschiedenen Sektoren. Die Ablehnung des Antrags durch die Ausschüsse zeigt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen nicht ausreichend unterstützt werden.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Im Doppelhaushalt 2024/2025 und den Folgehaushalten bis 2030 wird ein Klimaschutzfonds gesondert abgebildet und mit 700 Millionen Euro ausgestattet, davon jeweils 100 Millionen Euro für 2024 und 2025. Über diesen neuen Haushaltstitel werden umfangreiche Klimaschutz-Sofortmaßnahmen und die dafür notwendigen Referats- und Personalstellen finanziert. Ziel ist die Klimaneutralität Frankfurts bis 2035.
Konkret sollen für die Sektoren Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleistungen, Industrie und Verkehr (inklusive Flugverkehr) eindeutige Treibhausgas (THG)-Reduktionsziele festgelegt und diese mit geeigneten Sofortmaßnahmen versehen werden, um bis 2035 die "Nettonull" zu erreichen. Nettonull leitet sich dabei aus den verbleibenden THG-Restmengen ab, die Frankfurt noch maximal emittieren darf, um rechnerisch innerhalb der Vorgaben des Pariser Klimaabkommens zu bleiben. Zu den Maßnahmen muss gehören:
- Der Flugverkehr wird in die Bilanzierung und die CO2-Reduktionsplanung aufgenommen. Die mehrheitlich im öffentlichen Besitz befindliche Fraport AG muss für eine Abkehr von Kurzstreckenflügen sorgen, die auf die Bahn verlagert werden können.
- Das Heizkraftwerk West wird nicht zur Nutzung von Erdgas umgebaut, sondern stattdessen bis 2030 auf erneuerbare Energien umgestellt.
- Es wird ein Klimarahmenplan erlassen, auf dessen Grundlage die weitere Stadtentwicklung einem strikten Klimavorbehalt unterliegt. Die Alternative der sogenannten Klimaallianz, durch Einzahlung in einen Klimaschutzfonds, Kompensation für klimaschädliche Maßnahmen zu leisten, wird ausgeschlossen. Eine kommunale CO2-Bepreisung erübrigt sich.
- Alle geeigneten städtischen Dächer und Freiflächen (auch die der Tochterunternehmen und Beteiligungsgesellschaften) werden gemäß einer Prioritätenliste auf Basis des Solarkatasters geprüft und schnellstmöglich mit der maximalen Auslastung an Solaranlagen (Photovoltaik oder Solarthermie) bestückt. Dort, wo eine Solaranlage aus technischen Gründen nicht installiert werden kann, soll eine Begrünung erfolgen. Wo möglich, sollen Gründächer und Photovoltaik/Solarthermie miteinander kombiniert werden.
- Frankfurt geht auf das Land Hessen, auf Industrie- und Gewerbetreibende, Kirchen, Vereine und sonstige Organisationen und Institutionen zu, um mit deren Dächern und Freiflächen ebenfalls wie in obiger Weise zu verfahren.
- Frankfurt startet gemeinsam mit der Mainova eine Kampagne zur Bekanntmachung des Solarkatasters sowie der Beratungsangebote zu Solarstrom in Eigenregie bzw. Mieter*innenstrommodelle und ergreift Maßnahmen, um das Förderprogramm "Klimabonus" bekannter zu machen.
- Frankfurt beschließt eine Solardachpflicht für Neubauten.
- Frankfurt nimmt die Wind- und Wasserkraftpotenziale sowie die Abwärmequellen, die das Abwärmekataster des Energiereferats aufzeigt, in Nutzung und erschließt weitere Erdwärmeprojekte.
- Die Genehmigung zum Weiterbetrieb oder zur Ansiedlung von Rechenzentren auf dafür ausgewiesenen Flächen wird strikt davon abhängig gemacht, dass die Stromversorgung aus erneuerbaren Energien erfolgt und die entstehende Abwärme zur Wärmeversorgung umliegender Liegenschaften genutzt wird.
- Alternativ wird der Weiterbetrieb oder eine Ansiedlung auch dann gestattet, wenn eine Einspeisung der Abwärme in das Fernwärmenetz der Mainova erfolgt. Die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die Abwärme auf das Temperatur- und Druckniveau des Fernwärmenetzes anzuheben, obliegt dabei den Betreiber*innen, wobei sie von der Mainova unterstützt werden.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat sich zum Klimaziel gemacht, die CO2-Emissionen bis 2030 um 50 Prozent und bis 2050 um 95 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Alle 5 Jahre sollen dafür 10 Prozent eingespart werden. Die Energieversorgung soll bis 2050 zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umgestellt werden, wobei 50 Prozent des Endenergieverbrauchs eingespart werden soll. Die aktuelle CO2-Bilanz der Stadt spricht eine andere Sprache. Der Endenergieverbrauch ist seit 1990 gestiegen, statt zu sinken. Zwar sind die absoluten Werte seit 1990 um rund ein Fünftel gesunken. Das hat aber mehr mit der Deindustrialisierung und der Entwicklung zur Dienstleistungsgesellschaft zu tun als mit den Klimaanstrengungen der aktuellen und der vergangenen Stadtregierungen. Seit 2010, also in der Zeit, in der sich die Klimadebatte zugespitzt und Frankfurt seine Klimaziele verabschiedet und Maßnahmen umgesetzt hat, wurden lediglich 1-2 Prozent an CO2-Emissionen eingespart. Und dass, obwohl zum Beispiel der Frankfurter Flughafen von der Endenergiebilanz ausgespart wird. Die Bilanz, viel mehr aber der tatsächliche Stand des Klimaschutzes in Frankfurt, ist nicht anders als verheerend zu bezeichnen. All das macht deutlich, dass Klimapakete wie die "Klimaallianz" und "Klimastadt" zu kurz greifen, um die Jahrhundertaufgabe Klimawandel zu meistern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Juni 2024 brachte Linke diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 27.06.2024 im Ausschusses für Klima- und Umweltschutz abgelehnt.
22.04 Energie und Klimaschutz
Ausgaben 2025: 9 Mio € · im Antragsjahr 2024 6 Mio € — preisbereinigt +60 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen Linke und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)