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Altersdiskriminierung beenden - Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte endlich erhöhen!

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

In diesem Etatantrag wird gefordert, die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates zu erhöhen. Der Vorschlag basiert auf dem Grundsatz der Gerechtigkeit in Bezug auf vergleichbare Ehrenämter und soll eine angemessene Entschädigung gewährleisten.

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Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die in der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen geregelte Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Seniorenbeirates in Höhe von derzeit jährlich 118,00 € wird auf monatlich 205,00 € erhöht und entspricht damit in ihrer Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung für Kinderbeauftragte.

Für die/den Vorsitzende/Vorsitzenden des Seniorenbeirates erhöht sich dieser Betrag um monatlich 176,00 €, analog der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen.

Begründung

Die zuletzt mit der M 224 / 2016 beschlossene Festsetzung der Aufwandsentschädigungen für Kinderbeauftragte in Höhe von monatlich 205 € soll zukünftig aus Gründen der Gerechtigkeit auch für Mitglieder des Seniorenbeirates Anwendung finden.

Durch die derzeit geltende Regelung werden letztere diskriminiert, was nicht hinnehmbar ist, zumal der Aufwand für beide Tätigkeiten in etwa vergleichbar ist. Die derzeit gewährte Aufwandentschädigung in Höhe von 118 € jährlich deckt im Regelfall nicht einmal die im Rahmen der Ausübung ihres Ehrenamtes anfallenden Fahrtkosten der Mitglieder des Seniorenbeirates.

Die erhöhte Aufwandsentschädigung für die / den Vorsitzende/n des Gremiums orientiert sich an der Regelung für Ortsvorsteher/Ortsvorsteherinnen und berücksichtigt den erhöhten Zeit- und Repräsentationsaufwand, der mit diesem Ehrenamt verbunden ist.

Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch eine veränderte Priorisierung und die Verlagerung von Haushaltsmitteln im Produkthaushalt 2026 sichergestellt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes

Ausgaben 2025: 1.452 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 91
Abgelehnt
Die Vorlage E 399 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
AfDBFF-BIG
Sonstige:
CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen AfD (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 30
Abgelehnt
Die Vorlage E 399 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme)

Mitdiskutieren

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