Mietenstopp bei der ABG beenden - Keine Privilegien für wenige zulasten aller Steuerzahler
Zusammenfassung
Im Etatantrag wird vorgeschlagen, die Mietpreisbremse für die frei finanzierten Wohnungen der ABG Frankfurt Holding aufzuheben, um marktgerechtere Mieterhöhungen zu ermöglichen. Dies zielt darauf ab, eine gerechtere Mietenlage für alle Frankfurter zu schaffen und die Investitionskraft der ABG zu steigern. Langfristig erwarten die Antragsteller eine Verbesserung der Wohnraumversorgung und eine Entlastung des städtischen Haushalts.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Mietpreisbremse (Mietenstopp mit maximal 1 % Erhöhung pro Jahr bis 2030) für die frei finanzierten Wohnungen der ABG Frankfurt Holding wird aufgehoben. Der ABG Holding wird gestattet, stattdessen ab sofort wieder Mieterhöhungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (§ 558 BGB) und der ortsüblichen Vergleichsmiete für alle Wohnungen vornehmen zu können - ohne Sonderregelungen, die zu Ungleichbehandlungen führen.
Begründung
Die Stadt Frankfurt hat die Mietpreisbremse (Mietenstopp) für die frei finanzierten und ungebundenen Wohnungen der städtischen ABG Frankfurt Holding bis 2030 verlängert. In diesen ca. 33.000-35.000 Wohneinheiten dürfen die Mieten nur noch um maximal 1 % pro Jahr steigen - eine massive Abweichung von den gesetzlich zulässigen Möglichkeiten.
Diese Sonderregelung schafft ein ungerechtes Privileg für eine ausgewählte Gruppe von Mietern in den frei finanzierten Wohnungen der ABG. Während alle anderen Frankfurter Mieter, sowie Mieter in geförderten ABG-Wohnungen, den vollen Marktdruck und gesetzlich zulässige Mieterhöhungen tragen müssen, profitieren diese Haushalte von künstlich niedrigen Mieten - finanziert indirekt aus Steuergeldern und einer Ertragsreduzierung bei der ABG. Die entgangenen Mehreinnahmen belasten den städtischen Haushalt und reduzieren die Investitionskraft der ABG erheblich, insbesondere beim dringend benötigten Neubau sowie der Instandhaltung von Wohnungen.
Statt Sonderregelungen zu schaffen, die nur einen Teil der Mieter in unserer Stadt begünstigen und von allen Steuerzahlern quersubventioniert werden, muss es Ziel sein, das Wohnen in Frankfurt wieder für alle Einwohner bezahlbar zu machen. Dies wird nicht erreicht durch Preisdiktate, die nur einigen wenigen zugutekommen, aber zu Lasten der Allgemeinheit gehen und die Leistungsfähigkeit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG schwächen.
Die Aufhebung dieser Sonder-Mietpreisbremse ermöglicht der ABG, marktgerechtere Erträge zu erzielen, mehr in bezahlbaren und geförderten Wohnraum zu investieren, wodurch sich langfristig die Wohnraumversorgung für alle Frankfurter verbessert. Zudem steigt auch die Ausschüttung der ABG an die Stadt Frankfurt, was zu einer spürbaren Entlastung des städtischen Haushalts führt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.02.2026 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
17.01 Wohnen
Ausgaben 2025: 30 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)