Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung, Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen, Produktbereich: 18 Soziales,…
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Produktbereich: 13 Stadtplanung, Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung, Produktbereich: 17 Wohnen, Produktgruppe: 17.01 Wohnen, Produktbereich: 18 Soziales, Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes - Einführung eines kommunalen Wohngeldes
Zusammenfassung
Der Antrag zielt auf die Einführung eines kommunalen Wohngeldes, um die finanziellen Belastungen der von steigenden Mietpreisen betroffenen Einwohner Frankfurts zu verringern. Angesichts einer wachsenden Bevölkerung und steigender Wohnkosten ist eine sofortige Unterstützung vorgesehen, um insbesondere einkommensschwachen Haushalten schnell zu helfen. Zusammen mit einer robusten Finanzierungsstrategie soll dies die soziale Gerechtigkeit in Frankfurt fördern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, die für die Erbringung der freiwilligen Leistung eines kommunalen Wohngeldes erforderlichen Mittel in den Produkthaushalt 2026 einzustellen und diese in den Folgehaushalten zu verstetigen.
Das kommunale Wohngeld soll oberhalb der Anspruchsgrenzen des bereits existierenden Wohngeldes als staatlicher Miet- und Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz ansetzen, sich aber ansonsten weitestgehend an den dort geregelten Kriterien (Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung etc.) orientieren. Dabei ist es in der Höhe derart auszugestalten, dass es bei den Anspruchsberechtigten zu einer spürbaren Entlastung führt. Die entsprechenden Einzelheiten sind durch den Magistrat zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Der Druck auf den Wohnungsmarkt ist in den letzten Jahren durch die stark wachsende Einwohnerzahl Frankfurts erheblich gestiegen, dementsprechend steigen die Mietpreise immer weiter an. Davon übermäßig stark betroffen sind jene Einkommensgruppen, die einerseits keinen Anspruch auf Sozialleistungen nach SGB II haben und andererseits über kein deutlich überdurchschnittliches Einkommen verfügen. Die gängige Objektförderung im sozialen bzw. geförderten Wohnungsbau greift - aufgrund des erforderlichen Vorlaufs für Planungs- und Bauzeiten - erst zeitverzögert nach mehreren Jahren und stellt somit für derzeit Wohnungssuchende bzw. den Wegzug aus Frankfurt erwägende Bürgerinnen und Bürger keine Lösung für deren aktuelle Situation dar. Dieser Nachteil der Objektförderung fällt derzeit noch stärker ins Gewicht, als dies bislang der Fall war. Denn aufgrund massiver Zinssteigerungen und enorm gestiegenen Baupreisen sowie häufig nicht verfügbarer Materialien sind viele bereits geplante Bauvorhaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr zu realisieren, zumindest nicht im derzeitigen Umfeld. So hat z. B. die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG mitgeteilt, zunächst den "Leerlauf" einzuschalten und die weitere Entwicklung abwarten zu wollen. Und auch der größte Immobilienkonzern in Deutschland, VONOVIA, hat bereits alle für das Jahr 2023 vorgesehenen Neubauprojekte aufgrund von Inflation und gestiegenen Zinsen auf Eis gelegt. Die Einführung eines kommunalen Wohngeldes in Form der Subjektförderung hingegen hat den Vorteil, dass sowohl Wohnungssuchenden als auch bereits in Frankfurt Wohnenden aus den hierfür berechtigten Einkommensgruppen sofortige und unmittelbare Hilfe zuteilwürde. Diese fachliche Einschätzung vertritt u. a. auch der Wirtschaftliche Beirat im Bundesministerium beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in seinem im Juli 2018 veröffentlichten Gutachten "Soziale Wohnungspolitik." Dort heißt es unter Punkt 4.4 "Zur politischen Ökonomie von Sozialem Wohnungsbau und Wohngeld": "Obwohl unter den eingangs genannten Effizienz- und Verteilungszielen die Subjektförderung in Form eines (reformierten) Wohngelds gegenüber der Objektförderung durch den Sozialen Wohnungsbau klar überlegen ist, greift die Politik häufig nach dem ökonomisch weniger sinnvollen Instrument. ... Diesen vermeintlichen Vorteilen der Objektförderung muss jedoch neben dem oben gesagten entgegengehalten werden, dass Sozialwohnungen niemals für alle bedürftigen Bürger reichen und es daher zwangsläufig zu gravierenden Ungleichbehandlungen kommt, während der Anspruch auf Wohngeld eher eine Gleichbehandlung aller beinhaltet." Die Einführung einer solchen freiwilligen Leistung wird somit dem Anspruch Frankfurts als sozial gerechte Stadt gerecht und entlastet die anspruchsberechtigten Menschen in unserer Stadt direkt und unmittelbar, was insbesondere im Hinblick auf die enorm gestiegenen Belastungen aufgrund von Inflation und der Verteuerung von Energie von besonderer Bedeutung ist. Die Finanzierung des kommunalen Wohngelds kann durch die Verlagerung von bereits für die soziale Wohnraumförderung eingestellten Mitteln der Objektförderung sowie über die Festsetzung einer höheren Gewinnausschüttung der ABG Holding an die Stadt Frankfurt erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
13.01 Stadtplanung
Ausgaben 2025: 39 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt; CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung unter Hinweis auf E 31) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) AfD, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage E 35) sowie BFF-BIG (= Annahme)