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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen…

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Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Produktbereich: 17 Wohnen Produktgruppe: 17.01 Wohnen Produktbereich: 31 Finanzen Produktgruppe: 31.08 Abwicklung von Grundstücksgeschäften Programm zur Vermarktung von im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Wohnimmobilien auflegen

Vorlagentyp: EBFF
2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, ein Konzept zur Veräußertung von Wohnimmobilien, die im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworben wurden, zu entwickeln. Dies soll die finanziellen Mittel der Stadt entlasten und gleichzeitig den lokalen Wohnungsmarkt entlasten. Durch die geplante Maßnahme wird die Nutzung dieser Immobilien effizienter gestaltet.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1) Der Magistrat wird beauftragt, ein konzeptionelles, zeitlich priorisiertes Programm zur Veräußerung von im Rahmen des kommunalen Vorkaufsrechts erworbenen Wohnimmobilien zu entwickeln und aufzulegen, um die Bindung von Kapital sowie Ressourcen in nicht strategisch benötigten Liegenschaften zu reduzieren und gebundenes Kapital für den städtischen Haushalt zu mobilisieren und den lokalen Wohnungsmarkt zu entlasten.

2) Für die Entwicklung und Auflegung des Programms werden Mittel in Höhe von 20.000 EUR in den Produkthaushalt 2026 eingestellt.

3) Dieses Programm soll den Stadtverordneten bis zum 30. Juni 2026 vorgelegt werden und beinhalten:

a) Bestandsaufnahme: Erfassung aller derzeit durch die Stadt gehaltenen Wohnimmobilien aus Vorkaufsrechten mit Lage, Wohnungsanzahl, Zustand, Nutzung und bilanzieller Bewertung.

b) Kriterien zur Veräußerung: Differenzierung zwischen strategischem Bestand (z. B. für sozialen Wohnungsbau oder kommunale Wohnungsbestände) und nicht strategisch benötigten Objekten.

c) Veräußerungsstrategie: Verfahren für den Verkauf (z. B. offenes Bieterverfahren, Vorkaufsrechte zugunsten gemeinwohlorientierter Akteure, Vergabekriterien zur sozialen Wohnraumförderung), inklusive rechtlicher und steuerlicher Prüfungen.

d) Zeitplan: Konkrete Meilensteine für die Umsetzung innerhalb von 12 Monaten nach Beschlussfassung.

e) Risikomanagement: Bewertung möglicher rechtlicher Risiken (insbesondere aufgrund der schwierigen Rechtslage kommunaler Vorkaufsrechte nach jüngerer Rechtsprechung) und Maßnahmen zur Rechtsklarheit.

4) Der Magistrat wird beauftragt, das Konzept mit Praxisbeispielen aus anderen Städten wie Hamburg zu abzugleichen, die ihr Vorkaufsrecht nicht nur strategisch zur Sicherung städtebaulicher Ziele anwenden, sondern auch bewusst für die Entwicklung und spätere Veräußerung von Liegenschaften einsetzen. Zwar ging es in Hamburg bei der Ausübung des Vorkaufsrechts in Einzelfällen auch um große Flächen für städtebauliche Entwicklungsziele, aber die Erfahrungen dort zeigen, wie komplexe Immobilienprozesse begleitet werden können und welche verwaltungsmäßigen Anforderungen sich daraus ergeben.

5) Der Magistrat berichtet bis spätestens 31. Dezember 2026 im Haupt- und Finanzausschuss über den Zwischenstand und haushaltsrelevante Auswirkungen.

Begründung

Das kommunale Vorkaufsrecht ist ein rechtsstaatliches Instrument, mit dem Gemeinden Immobilien zum Zweck der Stadtentwicklung oder zur Sicherung von Wohnraum erwerben können.

Frankfurt am Main hat in den letzten Jahren in verschiedenen Fällen von kommunalen Vorkaufsrechten Gebrauch gemacht und damit Wohnimmobilien in städtischen Besitz gebracht. Nach der Sicherung solcher Bestände ergibt sich regelmäßig die Frage, wann und wie diese Immobilien verwertet werden sollten - insbesondere dann, wenn kein langfristiges strategisches Interesse an der fortgesetzten städtischen Bewirtschaftung besteht.

Eine zügige und planvolle Veräußerung nicht strategisch benötigter Wohnimmobilien trägt dazu bei, gebundenes Kapital zu mobilisieren, Kosten für Verwaltung und Instandhaltung zu reduzieren und gleichzeitig eine sozial orientierte Vergabepraxis zu ermöglichen, etwa durch Vergabe an genossenschaftliche oder gemeinwohlorientierte Akteure.

Über eine vorrangige Veräußerung von im Rahmen des Vorkaufsrechts erworbenen Wohnimmobilien durch die Stadt Frankfurt können zusätzliche Einnahmen für den städtischen Haushalt generiert und gleichzeitig die laufenden Bewirtschaftungskosten reduziert werden. Die konkrete finanzielle Auswirkung ist im Rahmen der vom Magistrat vorgelegten Strategie zu bewerten und im Zuge der Berichtspflichten transparent darzulegen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

13.01 Stadtplanung

Ausgaben 2025: 39 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 42 · 24.02.2026
TO I, TOP 28
Abgelehnt
Die Vorlage E 391 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenparteiStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und AfD (= Annahme) FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 29
Abgelehnt
Die Vorlage E 391 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUBFF-BIGAfD
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme)

Mitdiskutieren

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