Rücknahme der Gebührenerhöhung für das Bewohnerparken (Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit, Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung)
Zusammenfassung
Der Antrag schlägt vor, die Gebühr für den Bewohnerparkausweis in Frankfurt am Main rückwirkend zum 01.01.2026 wieder auf 50 Euro für zwei Jahre zu senken. Diese Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Bürgerinnen und Bürger in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten zu entlasten und soziale Gerechtigkeit wiederherzustellen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
- ) Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis in Frankfurt am Main wird - rückwirkend zum 01.01.2026 - wieder auf das Niveau des Jahres 2023 abgesenkt und beträgt 50 Euro für eine Gültigkeitsdauer von zwei Jahren bzw. 25 EUR für eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
- ) Der Magistrat wird beauftragt, die hierzu erforderliche Änderung der Verordnung über die Gebühren für Bewohnerparkausweise (Bewohnerparkausweisgebührenverordnung - BewPGV) vorzunehmen sowie alle weiteren zur Umsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen.
- ) Der Haushaltsansatz für die Einnahmen (öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte aus Bewohnerparkausweisen ist im Produkthaushalt 2026 und in der mittelfristigen Finanzplanung an die abgesenkte Gebührenhöhe anzupassen.
Begründung
Die im Januar 2024 erfolgte Anhebung der Gebühr von 50 Euro auf 240 Euro für zwei Jahre entspricht einer Gebührenerhöhung von nahezu 380 % und trifft insbesondere Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, Familien, Pflegekräfte, Handwerker sowie ältere Menschen, die auf ein Auto angewiesen sind.
Viele Bürger können aus beruflichen, familiären oder gesundheitlichen Gründen nicht auf ein Auto verzichten. Gerade in Zeiten stark gestiegener Lebenshaltungskosten durch Inflation, hohe Mieten und Energiepreise ist eine derart massive Mehrbelastung unsozial und ungerecht.
Der Bewohnerparkausweis stellt keinen garantierten Stellplatz dar, sondern erhöht lediglich die Chance, in Wohngebieten mit hohem Parkdruck einen freien Parkplatz zu finden. In vielen vollständig bewirtschafteten Parkzonen ist er zudem Voraussetzung für kostenfreies Parken im Wohnumfeld. Tatsächlich finden Inhaber eines Bewohnerparkausweises jedoch regelmäßig keinen Parkplatz vor, da der notwendige Kontrolldruck - insbesondere in den späten Abendstunden - aufgrund fehlenden Personals bei der städtischen Verkehrspolizei praktisch nicht gegeben ist und gebietsfremde Fahrzeuge dort ungeahndet parken können.
Die Gebührenerhöhung stellt zudem kein wirksames Lenkungsinstrument der Verkehrspolitik dar, sondern wirkt vor allem strafend gegenüber Anwohnerinnen und Anwohnern, ohne realistische Alternativen zu schaffen. Die Rücknahme der Gebührenerhöhung auf das Niveau von 2023 ist ein notwendiger Schritt zur Entlastung der Bürger und zur Wiederherstellung von Fairness und sozialer Gerechtigkeit.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses abgelehnt.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme)