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Produktbereich: 12 Brandschutz und Rettungsdienst Produktgruppe: 12.02 Leitstelle Feuerwehrpreis Frankfurter Flamme - endlich umsetzen!

Vorlagentyp: EGRÜNESPDFDPVolt
1 SitzungAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Einführung des Feuerwehrpreises "Frankfurter Flamme" in Höhe von jährlich 5.000 € bis zum ersten Quartal 2024. Dies geschieht, um die seit 2018 nicht umgesetzte Vergabe des Preises nachzuholen und die ehrenamtliche Arbeit von Feuerwehrleuten und Rettungskräften zu würdigen.

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Thema Sicherheit verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, den durch NR 566 aus 2018 initiierten jährlichen Feuerwehrpreis "Frankfurter Flamme" in Höhe von jährlich 5.000 € bis zum ersten Quartal 2024 einzuführen und erstmals 2024 zu verleihen.

Wegen der nichterfolgten Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung aus dem Jahr 2018 und damit auch dem Fehlen der Einstellung erforderlicher Gelder in die folgenden Haushalte, müssen die Mittel dem Haushalt 2023 zugesetzt werden.

Daher werden im Haushalt 2023 zusätzlich insgesamt 25.000 € für diesen Preis eingestellt. Damit soll die Frankfurter Flamme im ersten Jahr ihrer Verleihung, also 2024, ausnahmsweise an drei Preisträger*innen verliehen werden (je 5.000 €, also insgesamt 15.000 € in diesem Jahr). In den Folgejahren 2025 und 2026 geht sie an je eine*n auszuwählende*n Preisträger*in (je 5.000 €, also insgesamt 10.000 €). Vorschlagsrecht, Auswahlverfahren und Vergabeort der Frankfurter Flamme sind, wie in NR 566 aus 2018 beschlossen, weiterhin gültig.

Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig im laufenden Haushaltsjahr erfolgt, ist ein Budgetübertrag möglich. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushalts 2023 regelmäßig halbjährlich in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Seit 2018 sollte jährlich die mit 5.000 € dotierte "Frankfurter Flamme" vergeben werden, ein städtischer Preis für besonders engagierte ehrenamtliche Feuerwehrleute und Rettungskräfte der Frankfurter Hilfsorganisationen. Preisträgerinnen und Preisträger sollten Menschen aus den Freiwilligen Feuerwehren Frankfurt, sowie der Frankfurter Hilfsorganisationen sein, die sich besonders in der Brandbekämpfung, bei Rettungseinsätzen, Hilfeleistungen und Projekten zur Brandprävention oder Nachwuchsgewinnung und Jugendarbeit hervorgetan haben. Der damalige Vergabevorschlag lautete: "Aus Vorschlägen, die von den Frankfurter Wehren und Hilfsorganisationen eingereicht werden können, wählen Mitglieder eines Preisgremiums aus Magistrat, Stadtverordnetenversammlung, Kreisfeuerwehrverband, der Arbeitsgemeinschaft Frankfurter Hilfsorganisationen (AGFH), sowie fachkundigen Beraterinnen und Beratern die "Feuerwehrfrau/Retterin des Jahres" bzw. den "Feuerwehrmann/Retter des Jahres" aus. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden bei einer öffentlichen Ehrung im Kaisersaal des Römers mit der "Frankfurter Flamme" ausgezeichnet. Es ist höchst unerfreulich, dass dieser gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung nicht umgesetzt wurde, die dafür bestimmten Mittel nicht in die Haushalte seit 2018 eingestellt wurden und keine Überträge in die Folgejahre vorgenommen wurden. Das ist kein Ruhmesblatt für die damals Verantwortlichen. Um diesen Preis als Anerkennung der hervorragenden ehrenamtlichen Arbeit von den in den Freiwilligen Feuerwehren und der AGFH Tätigen ab 2024 doch noch zu realisieren, werden nun zusätzliche Mittel bereitgestellt. Um einen Ausgleich für die verspätete Umsetzung zu schaffen, werden im ersten Jahr (2024) gleich drei Preisträger*innen geehrt, in den Folgejahren jeweils eine*r wie im Ursprungskonzept vorgesehen. Es wird erwartet, dass der Magistrat nun zeitnah den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung umsetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Juni 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 17.07.2023 im Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 19 · 17.07.2023
TO I, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage E 37 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIGFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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