Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice, Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz, Produktbereich: 34 Grundstücks-…
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Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice, Produktgruppe: 22.04 Energie und Klimaschutz, Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement
Zusammenfassung
Der Etatantrag vom 14.06.2023 sieht vor, die Mittel für Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel auf dem Stand des Etats 2022 fortzuschreiben, ohne Erhöhung. Dies soll eine Entlastung des städtischen Haushalts in Höhe von insgesamt 71.350.000 EUR bewirken und die Neuverschuldung reduzieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
im Zusammenhang mit dem Klimawandel auf Stand 2022 fortschreiben Vorgang:
H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 46 vom 24.03.2023, Entwurf Haushalt 2023 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2023 -
2026. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.07.2023, § 3563 , dokumentiert.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen :
Die folgenden im Haushaltsentwurf 2023 für den Finanzplanungszeitraum 2023 bis 2026 vorgesehenen Mittel für Investitionsprogramme im Zusammenhang mit dem Klimawandel werden nicht erhöht, sondern jeweils auf Stand des Etats 2022 fortgeschrieben:
| 5.010739 "Klimawandelanpassung Infrastruktur" (PG 22.01) | 2022 - 2026 | p. a. 5.000.000 € |
| 5.010740 "Erneuerbare-Energien-Fonds" (PG 22.04) | 2022 - 2026 | p. a. 5.000.000 € |
| 5.010742 "Energetische Ertüchtigung Best andsgebäude" | 2022 - 2026 | p. a. 12.550.000 € |
| (PG 34.04) |
Begründung
Aus dem Verzicht auf die im Haushaltsentwurf 2023 vorgesehene und rein ideologisch motivierte Erhöhung der Mittel für die vorgenannten Investitionsprogramm im Zusammenhang mit dem Klimawandel resultiert eine Entlastung für den Produkthaushalt 2023 in Höhe von 22.450.000 EUR. Durch die Fortschreibung auf Stand des Etats 2022 für den gesamten Finanzierungszeitraum 2023 bis 2026 beträgt die Entlastung des städtischen Haushalts in Summe 71.350.000 EUR. Daraus ergibt sich eine Reduktion der Neuverschuldung jeweils in gleicher Höhe, womit die Stadt Frankfurt dem Ziel einer ausgeglichenen Haushaltsführung zumindest ein gutes Stück näherkommt. Dagegen würde die von der Regierungskoalition angestrebte beschleunigte Umsetzung dieser Investitionsprogramme den sich weltweit vollziehenden Klimawandel weder aufhalten noch diesen auch nur im Geringsten verlangsamen. Der Anteil von CO2-Emissionen in Deutschland an den weltweiten CO2-Emissionen (Stand 2017 ca. 3,59 Mrd. Tonnen) lag zuletzt bei knapp zwei Prozent. Bricht man dies auf Frankfurt herunter, bewegt sich dieser Wert (Stand 2017 lt. CO2-Bilanz Frankfurt am Main vom April 2020: 7,9 Mio. Tonnen) bei 0,002 Prozent. Wem dies noch nicht als Beleg dafür ausreicht, dass es für den Klimawandel völlig unerheblich ist, wann Frankfurt das Ziel der Klimaneutralität - wie auch immer eine solche definiert sein mag - erreicht, sollte sich vergegenwärtigen, dass alleine China aktuell 368 neue Kohlekraftwerke plant, von denen 200 bereits im Bau sind. Frankfurt muss daher vorrangig auf Maßnahmen der Klimaanpassung setzen, diese Mittel (z. B. für das Programm "Frankfurt frischt auf") sollen deshalb auch nicht gekürzt werden. Alle weiteren Investitionen in energetische Gebäudesanierungen oder den Ausbau von erneuerbaren Energien können somit auf dem bereits hohen Niveau des Produkthaushalts 2022 verstetigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Juni 2023 brachte BFF-BIG diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2023 im Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau abgelehnt.
22.01 Umweltplanung und Umweltservice
Ausgaben 2025: 13 Mio € · im Antragsjahr 2023 11 Mio € — preisbereinigt +16 % bis heute
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen E 229 und E 233) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen E 346 und E 349) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlagen E 229 und E 233) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen der Vorlagen E 346 und E 349) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)